Nebenberuflich Freiberufler: Steuerfrage

Hallo,

(bitte hier keine leeren Antworten wie „Gang zu einem StB. und dort beraten lassen“, okay? Danke. :wink:
Folgende Einsteigerfragestellung zum Thema „Besteuerung IT-Freiberufler als nebenberufliche Tätigkeit“:

Person M arbeitet als Entwickler in Vollzeitanstellung bei einer GmbH. Die Person hat keinen Firmenwagen von der GmbH und aktuell auch keinen privaten Wagen (nutzt Fahrrad/Bahn). Nun möchte er zusätzlich noch nebenberuflich eine freiberufliche Tätigkeit als Entwickler ausüben (Zustimmung vom Arbeitgeber dazu liegt schon vor).

Klare Frage zur Besteuerung:
Werden die im Rahmen einer freiberuflichen Tätkeit monatlich anfallenden Ausgaben (also die Betriebsausgaben) in der Steuererklärung zu den Ausgaben aus der „normalen“ nichtselbständigen Anstellung addiert, sodass das Gesamt-zvE* einmal insgesamt verringert würde (und insgesamt pro Jahr eine niedrigere steuerliche Belastung anfällt)?
*) zvE = zu versteuerndes Einkommen

Einfachheitshalber rechnet doch bitte die monatlichen Einnahmen aus der Freiberufler-Ecke mit 0 (da Startphase im 1. Jahr)!
Die (Betriebs-)Ausgaben als Freiberufler sind – anfangs – viel höher als die Einnahmen (1 % Kfz) und lauten wie folgt:
– monatliche Leasingrate für anzuschaffendes Fahrzeug
– Arbeitsmittelanschaffung (ein stärkerer Laptop, Handy)
– Fahrtkosten zu Kunden
– Ausgaben als Angestellter (zvE-wirksam) sind: Versicherungen, Kirchensteuer, Solizuschlag, etc.; also das Übliche.

Im 1. und 2. Jahr ist mit wenig Gewinn als Freiberufler und hohen Ausgaben (da ja in der Startphase Investitionen vonnöten) zu rechnen. Da M als Angestellter (StKl. I) aber kräftig Steuern abführen darf, würde er davon z. B. Kfz-Leasingraten (nun als Freiberufler) auch gerne selbst was nützen können… :smile:

Danke im Voraus für Tipps/Erfahrungswerte!

Gruß
Person N

Hmm, also das klingt ganz so, als würde sich jemand gerne ein Auto, neuen Laptop etc. anschaffen und das alles absetzen wollen, daher wird ein Gewerbe gegründet.

Ist schon komisch, dass man als IT-Freiberufler so unglaublich hohe Investitionen tätigen muss…

Jedenfalls sieht das Finanzamt das gar nicht gerne, und wenn nach ein paar Jahren die Kosten für die Investition immer noch höher sind als die Einnahmen, dann wird jeglicher Steuervorteil (auch rückwirkend) gestrichen. Stichwort: Liebhaberei

Also ich sehe das Ganze sehr kritisch, weiß nun ja aber auch nichts genaueres über die Tätigkeit.

Gruß
Granini

Guten Tag,

schönen Dank für die grundlose Anschuldigung und unsachliche Rückmeldung. Wozu überhaupt eine Rückmeldung, wenn von der eigentlichen Fragestellung kein Plan?
Bitte auf weitere Rückmeldungen verzichten! Danke Ihnen.

Hallo,

nach dem Ursprungstext könnte man vermuten, dass hier Antworten von Fachleuten erwartet werden.
Jedoch verkneife ich mir die entsprechenden Antworten an dieser Stelle, denn auch ich vermute, dass man hier lediglich die Steuerbehörde austrixen will.

Beste Grüße!

Es ist keine weiter Antwort darauf von Ihnen erforderlich!

dass in der anfangsphase verluste gefahren werden, ist kein problem.

die einkünfte aus der freiberuflichen tätigkeit werden mit den einkünften aus der nichtselbständigen verrechnet. im prinzip führt das zu demselben ergebnis, als wenn das werbungskosten bei der nichtselbst. tätigkeit wären.

beim pkw wird es komplizierter. eine zuordnung zum betrieb ist nur möglich, wenn die betriebl. nutzung größer als 50 % ist. nachweis muss durch fahrtenbuch über einen zeitraum von mind. 3 monaten erbracht werden.

dann kann der pkw in den betrieb. danach prüfen, ob 1%-regel oder fahrtenbuch sinnvoll.

gruß inder

In der Tat wirken sich Verluste aus selbständiger Tätigkeit günstig auf die Steuerlast (aus anderen Einkünften) aus. Das ruft jedoch den Generalverdacht der Finanzverwaltung - wie auch einiger Kommentatoren hier - hervor, hier wolle jemand nur Steuern sparen und nicht ernsthaft unternehmerisch tätig werden. Nach 3 Jahren Verlust wird sich darum das Finanzamt mit einem Fragebogen melden, wo darlegt muss, welche unternehmerische Aktivitäten unternommen wurden, um das Ruder rumzureissen. Also: die Gewinnabsicht muss bewiesen werden - sonst ist der Steuervorteil in jeder Hinsicht und auch rückwirkend hin.
Nun ja, Verluste sind immer ein Durchgangsstadium für unternehmerischen Erfolg. Auch und gerade bei der nebenberuflichen Selbständigkeit!
Mit freundlichen Grüßen,
B. Torbrügge