Hallo,
ein Freund von mir möchte nebenberuflich ein Gewerbe anmelden und ein bisschen EDV und Telekommunikations Güter an den Mann bringen. Mal von der Qualität der idee abgesehen, geht man da wirklich nur zum Gewerbeamt und lässt sich für ein paar Mark einen Schein ausstellen? Wann kommt denn da das Finanzamt auf einen zu oder gibt man die paar teile, die man verkauft hat, bei der Einkommensteuererklärung an? Wie läuft das ab. kann mir jemand dazu etwas aufklärungsarbeit leisten, denn ich glaube nicht, das das so einfach ist, wie mein Freund sich das Vorstellt.
Über Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß
Roland
Hallo Roland!
So geht’s: Gewerbeschein besorgen. Das Finanzamt erhält dovon automatisch Kenntnis und meldet sich mit einem Fragebogen. Da geht es hauptsächlich um Vorauszahlungen auf die abzuführende Umsatzsteuer.
Als Buchhaltung reicht eine einfache Einnahme-Überschußrechnung. Die sich daraus ergebenden Zahlen werden bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Dafür gibt es eine besondere Anlage für Einkommen aus selbständiger Tätigkeit.
Das ist schon alles.
Natürlich melden sich auch noch diverse andere staatliche Stellen, die alle das Gleiche wollen: Ein Fragebogen ist auszufüllen und letztlich wollen sie Geld.
Die Berufsgenossenschaft will Geld, die Handelskammer will Geld, das statistische Landesamt will - nein, kein Geld. Die verlangen wirklich nur das Ausfüllen eines völlig blödsinnigen Fragebogens (…wieviel Festmeter Holz haben sie im vergangenen September eingeschlagen?).
Gruß
Wolfgang
Egal wie klein das Geschäft ist: Wer selbständig tätig ist, sollte die Grundzüge der Buchhaltung beherrschen. Viele Volkshochschulen bieten entsprechende Kurse an. Das lohnt sich immer!
Gruß
Wolfgang
Hi Wolfgang.
Wenn auch nicht direkt für mich, trotzdem danke für dei Antwort.
Die Berufsgenossenschaft will Geld, die
Handelskammer will Geld,
In welchen Größenordnungen etwa?
(Hab schon von Leuten gehört, denen die Berufsgenosenschaft den letzten Pfennig aus der Handkasse gezaubert hat…
)
Alles Liebe. TheO
(Hab schon von Leuten gehört, denen die
Berufsgenosenschaft den letzten Pfennig
aus der Handkasse gezaubert hat…)
Alles Liebe. TheO
Meines Wissens meldet sich zwar die Berufsgenossenschaft, solange man aber als „Einzelkämpfer“ das Gewerbe betreibt, und noch dazu „nur“ als Verkauf/Vertrieb, braucht man nichts zu bezahlen.
Bernd
Da geht es hauptsächlich um
Vorauszahlungen auf die abzuführende
Umsatzsteuer.
Wie, muß man da echt vorauszahlen, obwohl man als kleinstunternehmer den Umsatz garnicht vorausberechnen kann?
Es soll ja tatsächlich nur eine kleine Nebenbeschäftigung sein.
Gruß
Roland
Man muß nur die Differenz der vereinnahmten-MwSt. und der verausgabten MwSt. an das Finanzamt abführen. Vorauszahlung heißt das deshalb, weil man das nicht am Jahresende, sondern in bestimmten Zeitabschnitten während des Jahres tut. Wie oft man das tun muß wird vom Finanzamt mitgeteilt.
Hat man z.B. im Quartal DM 1000 MwSt. an Lieferanten gezahlt und nur DM 500 von Kunden eingenommen, erhält man vom Finanzamt DM 500 zurück. Ist der Fall umgekehrt, muß man halt DM 500 zahlen.
MfG
Dietmar Lucas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das Business wird sicher gut laufen. Wenn Beratung und Service stimmen.
Ein Tipp:
Gewerbe in das Handelsregister eintragen lassen, den HR-Auszug dann bei Großhändlern vorlegen um letzlich die üblichen Händlerkonditionen zu bekommen!
Alte Regel:
Geld wird primär im Einkauf, nicht im Verkauf verdient!
Allerdings ist aufgrund des anfänglichen Aufwands (z.B. GmbH Gründung etc.) schon ein gewisses Engagement, zeitlich und finanziell, vorauszusetzen.
Viel Erfolg den Kistenschraubern,
Daniel Weckmann
danke für die Infos an alle o.T
*
Na hoffen wir mal. Danke für die Antwort
TheO
Das Business wird sicher gut laufen. Wenn
Beratung und Service stimmen.
Ein Tipp:
Gewerbe in das Handelsregister eintragen
lassen, den HR-Auszug dann bei
Großhändlern vorlegen um letzlich die
üblichen Händlerkonditionen zu bekommen!
Warum das? Ich bin nicht im HR eingetragen und bekomme allein über den Gewerbeschein Händlerkonditionen. Für eine nebenberufliche
Selbstständigkeit halte ich das nicht unbedingt für sinnvoll - lass mich aber gern belehren.
Micha