Hallo liebe Forum,
da ich mich in meinem letzten Artikel glaub ich etwas unverständlich ausgedrückt habe möchte ich noch einen Artikel mit einer klareren Frage formulieren, da ich bisher keine Antwort erhalten habe die mir weitergeholfen hat bzw. Antworten die mich eher verwirrt haben.
Also:
Ist es möglich bzw. erlaubt als
„Nur“- Hausfrau, unverheiratet, mit geringem Unterhaltsbezug als Einkommen
eine nebenberufliche Selbständigkeit
als Freiberuflerin oder Kleingewerbetreibende auszuüben?
Ich würde mich freuen über Antworten, vielen Dank.