Nebenberuflich selbständig als Hausfrau

Hallo liebe Forum,

da ich mich in meinem letzten Artikel glaub ich etwas unverständlich ausgedrückt habe möchte ich noch einen Artikel mit einer klareren Frage formulieren, da ich bisher keine Antwort erhalten habe die mir weitergeholfen hat bzw. Antworten die mich eher verwirrt haben.

Also:

Ist es möglich bzw. erlaubt als

„Nur“- Hausfrau, unverheiratet, mit geringem Unterhaltsbezug als Einkommen

eine nebenberufliche Selbständigkeit

als Freiberuflerin oder Kleingewerbetreibende auszuüben?

Ich würde mich freuen über Antworten, vielen Dank.

hi,

wo ist das problem ? wer soll das verbieten ?

verstehe die frage nicht ?

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jasmin,

ich will mich ja nicht aufdrängen, aber ich hatte Dir am 28.11. um 9.03 Uhr geschrieben, dass sich jeder jederzeit selbstständig machen kann.

Damit war doch Deine Frage beantwortet oder ?

Wenn nicht, schick ne Mail.

Gruß

Nordlicht

Hallo Jasmin,

als"Nur"- Hausfrau, unverheiratet, mit geringem Unterhaltsbezug als Einkommen
kannst du keine nebenberufliche Tätigkeit
als Freiberuflerin oder Kleingewerbetreibende ausüben,
weil nebenberuflich eben heisst, neben einem Hauptberuf.

Selbstverfreilich kannst du jederzeit eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, du musst das nur deiner GKV, bei der du freiwilliges Mitglied mit etwa 120 € Monatsbeitrag bist, darüber informieren.
Wenn diese Tätigkeit nicht mehr geringfügig ist, d.h. die Einkünfte daraus 345 € monatlich oder der Zeitaufwand dafür 15 Stunden in der Woche überschreiten, wirst du aber als Selbstständige bewertet und musst den Beitrag für das gesetzlich festgelegte Mindesteinkommen einer Selbstständigen von 1811 € bezahlen, also etwa 275 €.

Gruß,
WB

Also:

Ist es möglich bzw. erlaubt als

„Nur“- Hausfrau, unverheiratet, mit
geringem Unterhaltsbezug als Einkommen

Hi,

bekommst du zusätzlich Arbeitslosengeld2? Wenn ja, solltest du das hier erwähnen, denn sonst kann dir niemand deine Frage korrekt beantworten.

Gruß

Phoebe

Also:

Ist es möglich bzw. erlaubt als

„Nur“- Hausfrau, unverheiratet, mit
geringem Unterhaltsbezug als Einkommen

Hi,

bekommst du zusätzlich Arbeitslosengeld2? Wenn ja, solltest du
das hier erwähnen, denn sonst kann dir niemand deine Frage
korrekt beantworten.

Hallo,

ich frage für eine Bekannte, die kein Internet hat :smile:

Sie hat als Einkommen nur den Unterhalt von ihrem Vater, sonst keine Bezüge, davon lebt sie.

Also dürfen Hausfrauen grundsätzlich nicht nebenberuflich selbständig sein? So hab ich das bisher verstanden. Das ist ja bescheiden.

Das ist doch aber total ungerecht oder nicht?
Schüler, Studenten, Rentner oder Leute, die zum Beispiel als Hauptberuf Vermieter sind und daher ihr Einkommen haben und sonst keinem Hauptberuf nachgehen, dürfen ja auch nebenberuflich selbständig tätig sein.

Das jeder sich hauptberuflich selbständig machen kann ist klar, hier geht es aber um die Nebenberufliche Selbständigkeit.

Liebe Grüße
Jasmin

Also dürfen Hausfrauen grundsätzlich nicht nebenberuflich
selbständig sein? So hab ich das bisher verstanden. Das
ist ja bescheiden.

Du hast das falsch verstanden. Hausfrauen, können nicht nebenberuflich selbständig sein. Hausfrau zählt nicht als Beruf, deswegen kann man im Nebenberuf nicht selbständig sein. Verstehtst du?

Aber selbstverständlich kann man sich als Hausfrau selbständig machen. Das kann jeder, wenn er möchte. In welchem Rahmen die Selbständigkeit ausfällt, muss jeder mit sich selbst ausmachen, und mit dem Finanzamt.

Gruß

Phoebe

Hallo Phoebe,

dann habe ich es doch richtig verstanden.
Also sie kann nicht nebenberuflich selbständig sein, sondern nur hauptberuflich selbständig, so hatte ich das doch auch verstanden!

Wieso dürfen denn dann aber verheiratete Hausfrauen nebenberuflich selbständig tätig sein? Das geht nämlich. Wenn Sie 15 Stunden in der Woche nicht überschreiten und 345 Euro im Monat? Das verstehe ich nicht. Wieso dürfen Verheiratete das und Unverheiratete das nicht.

Also müßte meine Bekannte um sich nebenberuflich selbständig zu machen heiraten? Das kann doch nicht wahr sein oder?

Und wieso dürfen Renter nebenberuflich selbständig sein und Hausfrauen dann nicht?
Find ich ja total ungerecht, verstehst Du?
Liebe Grüße
Jasmin

Hallo Jasmin!

Also sie kann nicht nebenberuflich selbständig sein,
sondern nur hauptberuflich selbständig…

Vergiß mal das Wort „nebenberuflich“. Wenn sich jemand selbständig macht, besorgt er sich (von wenigen Ausnahmen abgesehen) einen Gewerbeschein. Dabei wird überhaupt nicht nach Zeitaufwand unterschieden. Man kann durchaus gleichzeitig einem Dutzend weiterer Tätigkeiten vom Kloputzen bis zur Herzchirurgie nachgehen. Es ist auch völlig wurscht, ob man sich ansonsten als Hausfrau, Künstler oder Student bezeichnet. Der Hausfrau steht völlig frei, nur alle 4 Wochen für 10 Minuten einen Bauchladen mit Gewinnerzielungsabsicht zu betreiben oder 120 Stunden pro Woche zu arbeiten und Airbus zu zeigen, wo der Hammer hängt und fortan noch mehr und noch größere Flugzeuge zu bauen als der kümmerliche Konkurrent. Beim Gewerbeschein gibts dabei keinerlei Unterschiede.

Also: Jeder Bürger nach Vollendung des 18. Lebensjahrs darf sich selbständig machen. Jeder Bürger darf verdienen, so viel er will und jeder Bürger darf so viel oder so wenig arbeiten, wie er oder sie gerne möchte.

Es steht auf einem ganz anderen Blatt, wie sich mit selbständiger Arbeit erzielte Einkünfte auf Versorgungsbezüge, Unterhaltsleistungen etc. auswirken. Wieder auf einem anderen Blatt steht, daß man für einige Tätigkeiten besondere Qualifikationen nachweisen muß, um sie ausüben zu dürfen. Aber die erwähnte Serienroduktion von Flugzeugen gehört nicht dazu. Dafür braucht man keinerlei Kenntnisse nachzuweisen und kann gerne mit 3 Kreuzen unterschreiben.

Gruß
Wolfgang

1 Like

Hallo Jasmin,

in Ergänzung zu dem sehr guten Artikel von Wolfgang wiederhole ich hier
noch ein Mal:

Du kannst jederzeit eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, du musst nur deine GKV, bei der du freiwilliges Mitglied mit etwa 120 € Monatsbeitrag bist, darüber informieren.

Wenn diese Tätigkeit aber nicht mehr geringfügig ist, d.h. die Einkünfte daraus 345 € monatlich oder der Zeitaufwand dafür 15 Stunden in der Woche überschreiten, wirst du als Hauptberuflich-/Vollzeit-Selbstständige bewertet und musst den Beitrag für das gesetzlich festgelegte Mindesteinkommen einer Selbstständigen von 1811 € bezahlen, also etwa 275 €.

Das gilt für verheiratete Hausfrauen mit eigenem Einkommen aus Arbeitslohn ebenso wie für unverheiratete Hausfrauen mit sonst nur Einkünften aus Unterhalt.

WB

Wieso dürfen denn dann aber verheiratete Hausfrauen
nebenberuflich selbständig tätig sein? Das geht
nämlich. Wenn Sie 15 Stunden in der Woche nicht überschreiten
und 345 Euro im Monat? Das verstehe ich nicht. Wieso dürfen
Verheiratete das und Unverheiratete das nicht.

Sie dürfen diese Grenzen überschreiten, aber ab da sind sie bei der Krankenkassen nicht mehr familienversichert, sondern müssen selbst zahlen.

Gruß JoKu