Nebenberuflich selbständig & Interessenkonflikt

Hallo zusammen!

ich hatte heute auf der Arbeit ne ganz fixe Idee und wollte jetzt einfach mal Fragen ob sowas möglich bzw erlaubt ist.

Folgende Situation. Ich erlebe immer wieder das mein Chef, Angebote von Firmen annimmt, welche meiner Meinung nach vollkommen überzogen hoch sind. Das Problem, im Moment kann kein anderer diese Dienstleistung erbringen.

Glücklicherweise verfüge ich jedoch durch meine Ausbildung zum Mechatroniker und Fortbildung zum staalichen Elektrotechniker über das nötigen Fachwissen um diese Leistung zu erbringen.

Dürfte ich jetzt ein Nebengewerbe anmelden und anstatt wie der bisherige Dienstleister 500 Euro einfach die selbe Arbeit für 100 Euro machen.

Das Problem, ich weiss ja was der andere Dienstleister in seinem Angebot angegeben hat. ich verfüge also über Insider wissen was ja strafbar sein dürfte…

2ter Ansatz: Ich würde meinem Chef sagen, er soll mir die Angebote der Konkurenz nicht mehr zeigen, und mir in der Person als Nebenerwerbstätiger eine Anfrage senden. Ich würde dann ein realistisches Angebot abgeben ohne das der Konkurenz zu kennen. Währe ja dann ok?

Wieso erledigst du die Arbeit nicht innerhalb des Dienstverhältnisses, sagst deinem Chef einfach, dass du das kannst. Der kann dich ja dafür befördern oder besser bezahlen oder sonstwas.
Wenn du das selbständig nebenbei machst, würde darunter ja auch die Arbeitskraft/-zeit für deinen Hauptjob leiden, oder nicht?

Weil das bei mir in der Firma so nicht läuft. ich habe halt meinen Aufgabenbereich den ich abdecke und gut ist. egal ob ich immer 100 % oder 120 prozent gebe… ne beförderung dauert etliche jahre. is halt ne große firma.

Ich würde die wöchentliche arbeitszeit von 48 stunden ja nicht überschreiten. von daher sehe ich da kein problem wenn ich freitags nachmittags pünktlich feierabend mache und mich dann nch 2 oder 3 stunden an die arbeit setzte!

hallo Hansi789,

aus der Sicht der Sozialversicherung wäre das (außer wenn du auch für andere Kunden selbständig arbeitest) eine Scheinselbständigkeit.

Um eine rechtsgültige Auskunft zu erhalten, müssen müsstest du die „Deutsche Rentenversicherung Bund“ mit einem kostenfreien Statusfeststellungsverfahren beauftragen. So kann der Status deiner Tätigkeit zweifelsfrei festgestellt werden.

Gruß
Sonja

Meines Wissens nach ist es seit einigen Jahren schon verboten, für den Arbeitgeber, bei dem man sv-pflichtig beschäftigt ist, auch selbständig tätig zu sein - man will hier verhindern, dass sv-Beiträge „gespart“ werden

denn sonst würde man ja einen Mitarbeiter nur noch auf 25 Wochenstunden anstellen und ihn den Rest auf Rechnung machen lassen - so hätte man für die 15 Wochenstunden die sv-Beiträge nicht zu zahlen

Oje…
Hi,

Dürfte ich jetzt ein Nebengewerbe anmelden und anstatt wie
der bisherige Dienstleister 500 Euro einfach die selbe Arbeit
für 100 Euro machen.

Disclaimer: IANAL

Ein Blick ins Netz reicht eigentlich schon:

aus: http://www.vnr.de/b2b/personal/wettbewerbsverbot-in-…

Auf Grund ihrer Treuepflicht müssen Ihre Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses jede Konkurrenztätigkeit unterlassen, die Ihnen als Arbeitgeber zum Nachteil gereichen könnte, § 60 HGB. Achtung: Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung enthält oder nicht.

Tante Wiki sagt es auch so: http://de.wikipedia.org/wiki/Wettbewerbsverbot#W.C3…

Es ist egal, ob die SV eine Scheinselbständigkeit ansieht oder nicht oder wer auch immer, es ist verboten. Es sei denn, dein AG gäbe die Erlaubnis, was ich in deiner Schilderung aber nicht mit Erfolg gekrönt sehe.

Andererseits machst du IMHO nicht dieselbe Arbeit, denn die Pflichten und die Verantwortung übernimmst du, wenn es schief geht? Oder nicht?

Ulrich

Hallo,
ich habe Ihren Beitrag gelesen.
Ich rate Ihnen „DRINGEND“ von Ihrem Vorhaben abzusehen.

  1. Sie stehen bei Ihrem Arbeitgeber/Auftraggeber unter einem bindenden Vertrag. Jegliche nebenberufliche Tätigkeit MUSS ihm vorher mitgeteilt werden. Sonst droht Ihnen nicht nur die fristlose Kündigung, sondern Schadensersatzanspruch, evtl. eine Strafe als Straftatbestand bzw. Verunträuung usw. Es gibt mannigfaltige Dinge, wofür man Sie belangen kann. Da hätte selbst ein halbwegs guter Anwalt seine wahre Freude dran. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie glimpflich davon kommen würden, liegt nahezu bei 0%

  2. Benötigen Sie für eine selbständige Tätigkeit eine Genehmigung, Anmeldung bei der Handwerkskammer, Aufnahme in der Handwerksrolle und viel wichtiger ist einen " Meistertitel".

  3. Eine Tätigkeit ohne dessen ist „Schwarzarbeit“, „Steuerhinterziehung“ und und und…

Mein Rat an Sie.

Hände weg von solchen Vorhaben, solange Sie über diese Voraussetzungen nicht verfügen.

Das Alles ist der Grund, warum manche Unternehmen mehr Geld verlangen, als Sie es kalkulieren.
Darin beinhaltet sind verschiede Kosten, die Sie zur Zeit vielleicht nicht sehen oder kennen.

ES hat manchmal einen Sinn, warum fast alle annähernd den selben Preis haben.

Hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Sie können sich auch einen Termin bei Ihrem zuständigen Handwerkskammer geben lassen, um sich weiter zu informieren.

Viel Glück und Erfolg bei Ihrem Vorhaben.

Franklin Merat