Nebenberuflich selbständig

Wenn man sich nebenberuflich selbständig macht, muß man das ganze Jahr hauptberuflich arbeiten? Was passiert wenn man z.B. 8 Monate arbeitet und 4 Mon. konzentriert man sich nur an das Gewerbe? Welche Vorschriften muß man dann beachten? ( selber KV, RV zahlen usw…, was ist Pflicht und was freiwillig?)
Vielen Dank

Hallo Jens,

also, unterscheiden wir erst einmal.
Es gibt haptberuflich und nebenberuflich.
Hauptberuflich ist das, wofür ich die meiste Zeit aufwende, bzw. u.U. auch da, wo das meiste Geld verdient wird.
Eine nebenberufliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn NEBEN dem Hauptberuf eine weitere Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.

Wenn man sich nebenberuflich selbständig macht, muß man das
ganze Jahr hauptberuflich arbeiten? Was passiert wenn man z.B.
8 Monate arbeitet und 4 Mon. konzentriert man sich nur an das
Gewerbe?

Genau da haben wir den Kasus Knacktus. 8 Monate hauptberuflich arbeiten=kein Problem.
4 Mon. nebenberuflich arbeiten=auch kein Problem.
Aber, um eine nebenberuflich Tätigkeit ausüben zu können muss ja erst mal ein hauptberuf vorliegen.
Was machst du also in den 4 Mon. hauptberuflich?

Des gilt es erst einmal zu klären.

Welche Vorschriften muß man dann beachten? ( selber

KV, RV zahlen usw…, was ist Pflicht und was freiwillig?)

Das hängt dann von der Definition der Haupt- bzw. nebenberuflichen Tätigkeit in den 4 Mon. und von dem ausgeübten Beruf ab. Manche selbständige sind auch in der RV pflichtversichert.
Bist du in dieser Zeit hauptberuflich Angestellter auf Urlaub, zahlt dein AG.

Gruß
der Alex