Nebenberuflich selbstständig als Student

Guten Tag,

hauptberuflich studiere ich. Nebenberuflich bin ich selbstständig um mein Studium zu finanzieren. Nun habe ich in diesem Jahr im Okt/Nov pro Woche Do/Fr/Sa/So jeweils 7h gearbeitet = 28pro Woche. Dabei habe ich knapp 20.000€ verdient. Wie viele Werbungskosten kann ich pauschal abziehen? Da ich den endgültigen Gewinn momentan ich feststellen kann (Steuern und weitere Abzüge fehlen noch)

Wie bringe ich das der Krankenkasse bei? Momentan bin ich über meinen Ehemann familienversichert.

Im Netz habe ich gelesen, dass man pro Jahr in zwei Monaten über diese Einkommensgrenze von 400 € als Selbständiger kommen darf. Die Gehaltszahlung stammt aus einem Werkvertrag ist ist somit eine Einmalzahlung. In den kommenden Monaten wird kein weiteres Einkommen erzielt, da ich mich auf mein Studium konzentrieren muss.

Ist es sinnvoler meinen Mann über mich zu versichern?

Vielen Dank für Hinweise, Fragen oder Tipps
drakewoman

Hallo Aline,

für die Krankenkasse ist interessant, was Sie durchschnittlich an Gewinn aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit erzielt haben, d. h. der Betrag, der im Steuerbescheid als zu versteuerndes Einkommen ausgewiesen wird. Welche Werbungskosten Sie absetzen können, besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Sollten Sie wirklich nur in diesen beiden Monaten ein so hohes Einkommen erzielt haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse und versichern sich in dieser Zeit selbst. Wenn Sie noch unter 30 sind und das 14. Fachsemester noch nicht vollendet haben, ist eine versicherung zum Studententarif möglich, also ca. 65,00 € im Monat. Ansonsten müssten Sie sich freiwillig versichern. Das geht auch rückwirkend. Eine Familienversicherung kann nicht bestehen bleiben. Es gilt eine Einkommensgrenze von 360,00 € im Monat, nur bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung ist die Grenze von 400,00 € monatlich möglich. Die freiwillige Versicherung berechnet sich nach den tatsächlichen Einkünften, 14,3 % zu Krankenversicherung und 2,2 % zur Pflegeversicherung.

Bei weiteren Fragen…gern.

Nicole Heredia

Sorry, aber kann hier leider nicht weiterhelfen. Tut mir leid!

Hallo dragwoman

Kann dir leider in dieser Frage nicht weiterhelfen.
Trotzdem, dir und deiner Familie noch einen schönen 2. Weihnachtsfeiertag und ein erfolgreiches Jahr 2010.
Viele Grüße
Controller

Vielen Dank, Sie haben mir sehr weitergeholfen.

Hallo Aline,

Du studierst und bist über Deinen Mann kostenlos familienversichert. Die selbständige Tätigkeit sollst (musst) Du bei der Krankenkasse angeben. Spätestens bei der jährlichen Überprüfungsaktion der Kasse.

Bei der Tätigkeit kommt es auf eine gewisse Regelmäßigkeit an. Du solltest also ermitteln, in welchem Umfang Du regelmäßig, durchschnittlich über ein Jahr selbständig bist. Auch bei dem Einkommen kommt es auf den Jahreswert (aus dem Einkommensteuerbescheid) an. Für die Kasse ist also nicht interessant, was im Oktober/November gelaufen ist (würde ich ihr auch nicht auf die Nase binden). Wichtig ist, dass das Studium im Vordergrund steht und Du regelmäßig mindestens 20 Std./Woche dafür aufwendest.

Das Einkommen könnte ein Problem werden. Herangezogen wird das zu versteuernde Einkommen aus dem jeweils letzten Einkommensteuerbescheid. Die Frage zu den Werbungskosten kann ich Dir leider nicht beantworten (Steuerrecht). Nur bei 20.000 € für zwei Monate, kommst Du über’s Jahr gesehen auf jeden Fall über die Einkommensgrenze. Achtung, bei Selbständigen gilt nicht die 400-Euro-Grenze. Hier werden 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2009 = 360 €) angesetzt.

Du könntest Dich als Studentin selbst versichern, kostet 63,38 € im Monat. Wenn Du älter als 23 bist und ihr keine Kinder habt, steigt der Beitrag auf 64,66 € im Monat. Wenn Dein Mann auch Student ist und kein Einkommen über 360 € hat, kann er bei Dir kostenlos familienversichert werden. Andernfalls kommt es darauf an, wie er zurzeit selbst versichert ist.

Bleibt die Frage zu klären, ab wann die Umstellung erfolgen soll. Hier sprichst Du lieber mit Deiner Krankenkasse. Es besteht dabei noch die Möglichkeit, den Steuerbescheid des Jahres 2009 abzuwarten … und das kann dauern.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Gruß

Harald

Hallo,

richtig erkannt, man kann innerhalb der Familienversicherung an maximal 2 Monaten innerhalb eines Zeitjahres den Zuverdienst einer nicht versicherungspflichtigen und nicht hauptberuflichen Tätigkeit überschreiten. Nur wenn es ein geringfügiger Job ist, liegt die monatliche Grenze bei 400,-Euro, ansonsten bei 350,-Euro. Das bedeutet aber auch, dass an den nun folgenden 10 Monaten die 350,-Euro-Grenze nicht überschritten werden darf.

Ausgegangen wird dabei vom steuerlichen Brutto, also von der Zahl, die beim Einkommenssteuerbescheid unter Gerwerbeeinnahmen steht- der Einkommenssteuerbescheid in Kopie ist der Kasse bei der nächsten Familienversicherungsüberprüfung als Nachweis vorzulegen. Wichtig für Dich dabei ist, dass der Werksvertrag, der 2 Monate nicht überschreiten sollte, beigefügt werden sollte, damit die Krankenkasse den maximalen Zeitraum von den 2 Monaten erkennt.

Damit man tatsächlich von einer nicht hauptberuflichen Selbständigkeit ausgehen kann, ist es wichtig, dass Du nicht als Arbeitgeber aufgetreten bist, also keine Angestellten zur Erledigung des Werkvertrages hattest. Und dass erkennbar bleibt, dass das Hauptaugenmerk rein zeitlich gesehen auf Dein Studium ausgerichtet sein sollte. Aber bei 28 Stunden in der Woche, die hauptsächlich am Wochenende sind, kann man noch davon ausgehen, dass man an den übrigen Tagen sein Studium ordentlich betreiben kann.

Ich würde alles so lasse, wie es ist, also familienversichert beim Mann bleiben, der Kasse aber schonmal kurz die Fakten mitteilen, dass innerhalb eines Zeitjahres die 350,-Euro-Zuverdienstgrenze an 2 Monaten durch eine neben dem Studium als nichthauptberufliche Selbständigkeit überschritten wurde und die endgültigen Nachweise in Form des Einkommenssteuerbescheides nachgereicht werden.

Feffi Kunterbunt

Hallo,

sorry, da kann ich keine Auskunft geben, da ich mittlerweile im Bereich „Leistungen“ der KK arbeite.

Mfg

Matthias

Hi,

sofort zur Krankenkasse gehen und bescheid sagen. Für mich sieht es danach aus, dass du aus der Familienversicherung raust musst.

Ist nur leider nicht mein Spezialgebiet.

Tschüs
Axel

Hallo Aline,

Du solltest Deine Krankenkasse so schnell wie möglich über Deine Einkünfte informieren. Dazu bist Du verpflichtet. Ansonsten kann es passieren, dass bei der nächsten Prüfung der Familienversicherung rückwirkende Nachzahlungen auf Dich zukommen. Für nebenberuflich Selbstständige gilt bei der Familienversicherung eine Einkommensgrenze von 360 EUR monatlich. Die 400 EUR gelten nur für geringfügig Beschäftigte. Wenn Du noch nicht 30 Jahre alt bist, hast Du die Möglickeit Dich zum Studententarif zu versichern. Das sind zur Zeit um die 65 EUR im Monat. Zu Grunde gelegt werden die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, die auch im Steuerbescheid aangegeben werden. Ein Abzug von Werbungskosten erfolgt hier nicht.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Tabea Porada

Entscheidend für die Versicherung ist das Einkommen aus der Selbständigen Tätigkeit (Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn vor Steuer).
Es können bis zu 4800,- Euro p.a. Gewinn erzielt werden und die Familienversicherung beim Ehemann läuft weiter.
Bei einem Gewinn über 4800,- Euro p.a. ist eine eigenständige Versicherung vorgeschrieben
Liebe Grüsse Stefan

Hallo Aline,

als ich noch Studentin war, hatte ich auch eine interessante Unterredung mit meiner Krankenkasse.

In einer studentischen Versicherung darfst du nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten. - Du bist ja drüber gekommen. Wenn du wirklich nur 2 mal im Jahr so ein hohes Einkommen erzielst würde ich auch familienversichert bleiben.

Da deine Frage eine Weile her ist, weiß ich nicht wie interessant mein Beitrag für dich ist. Mein Hintergedanke doch zu antworten war um zu erfahren, wie man in 2 Monaten mit diesem minimalen Zeitaufwand so viel verdienen kann? Bin nämlich auch selbstständig und kämpfe um jeden kleinen Job. Wenn du mir antwortest wäre ich dankbar. Vielleicht sollte ich auch ein neues Thema dazu eröffnen.