Nebenberuflich selbstständig mit angestellte

Meine Frau hat einen Laden mit einer 400€ Kraft. Ich bin im Angestelltenverhältnis.
Da die private Krankenversicherung meiner Frau immer teurer wird, haben wir uns überlegt ob es sinnvoll ist wenn ich den Laden nebenberuflich selbstständig übernehme und sie bei mir Famillienversichert ist.
Geht das? Ich Angestellt, nebenberuflich Selbstständig, mit400€ Kräfte, meine Frau bei mir Familienversichert?

Hi uns

Geht das? Ich Angestellt, nebenberuflich Selbstständig,
mit400€ Kräfte, meine Frau bei mir Familienversichert?

Ja aber bitte vorher mit der Kasse sprechen, der Ehegattenarbeitsvertrag muss Wasserdicht sein, Einkommensgrenzen der Ehefrau beachten geregelt im SGBV
§10 nicht das noch irgendwo Miet,- oder Zinseinnahmen auftauchen.
Gruß

genügt es wenn ich meine Frau auf 400€ einstelle?
Dann hätte ich als Nebenkosten gerade die 30,1% an die Bundesknappschaft.

Hallo, klar geht dies. Wenn deine Frau nur ein Einkommen unter 390,- ? (bitte bei Krankenkasse nachfragen) hat, kann sie in deine Familienhilfe. Das muss jedoch soweit alles rechtlich und steuerlich abgesichert bzw. nachprüfbar sein.

VG
ayro

Hallo uns,

ich mach es kurz, geht nicht und glaubt Ihnen Keiner!!.

MfG -Leo

Ja aber bitte vorher mit der Kasse sprechen, der

Ehegattenarbeitsvertrag muss Wasserdicht sein,
Einkommensgrenzen der Ehefrau beachten geregelt im SGBV
§10 nicht das noch irgendwo Miet,- oder Zinseinnahmen
auftauchen.
Gruß

Vom Grundsatz geht das schon. Die Krankenkasse überprüft jedoch ob die Selbständigkeit tatsächlich nur geringfügig ist. Ihr habt sicherlich einen Steuerberater, sprecht das doch mit dem mal durch. Es sind ja auch noch weitere Punkte zu beachten wie z.B. Abmeldung des Gewerbes deiner Ehfrau.

Hallo uns,

geh’n tut alles.

Wenn Du eine Kasse findest die auf diesen „Trick“ reinfällt, dann kann deine Frau kostenfrei bei dir familienmitversichert werden.

Allerdings gibt es bei der Sache einen „Knackpunkt“.

Das ist die 400€ Kraft. Aufgrund dieser eingestellte Kraft kann nicht von einer nebenberuflichen Selbstständigkeit ausgegangen werden.
Denn du trägst damit ein volles Arbeitgeber-Risiko.

Und ein volles Arbeitgeber-Risiko widerspricht eindeutig einer nebenberuflichen Tätigkeit.

Wenn du jetzt den Betrieb deiner Frau auf Dich umschreibst, dann kann dein jetziger Arbeitgeber Probleme bekommen. Bei der nächsten Betrriebsprüfung von der deutschen Rentenversicherung wird dann u.U. festgestellt, dass du nicht mehr als abhängig Beschäftigter angestellt sein kannst.

Dies wäre dann für Dich und deinen AG problematisch.

viele Grüße
sigi-der-schwabe