Nebenberuflich selbstständig mit Hilfe

ich versuchs nochmal,
also,

A geht ganztags arbeiten, B hat einen Halbtagsjob (Schreibkraft).

Nun hat B aber nur einen befristeten Vertrag. Wenn dieser ausläuft
bzw. eventuell nicht verlängert wird, würde B gerne ein Schreibbüro
führen.
Solange der befristete Vertrag noch läuft, kann B kein Kleingewerbe
anmelden und nebenher tätig werden (was eigentlich schade ist, denn
so könnte B schon vor Vertragsende Kundenstämme aufbauen und Aufträge
heranziehen, damit man nach Vertragsende nicht ganz am Anfang steht
und die finanzielle Belastung nicht zu tragen wäre).

Könnte A nun das Kleingewerbe anmelden (Zustimmung vom Arbeitgeber
liegt vor) und B das Ganze ausführen (natürlich mit Hilfe des A)??

müsste doch theoretisch möglich sein. A gibt es ja auch dann bei der
Steuererklärung (Zusammenveranlagung) an.

Bin mal gespannt, ob jemand durch mein Wirr-Warr durchsteigt.

Solange der befristete Vertrag noch läuft, kann B kein
Kleingewerbe anmelden und nebenher tätig werden

Warum denn nicht? Ist doch nur ein Halbtagsjob.
Stehen denn Verbote im Arbeitsvertrag von B?

so könnte B schon vor Vertragsende Kundenstämme aufbauen und
Aufträge :heranziehen, damit man nach Vertragsende nicht
ganz am Anfang steht

stimmt

Könnte A nun das Kleingewerbe anmelden und B das Ganze ausführen (natürlich mit Hilfe des A)?

A kann in seiner Freizeit vor allem ohne Entgelt wuseln was er will.

A gibt es ja auch dann bei der Steuererklärung (Zusammenveranlagung) an.

Klingt, als ob A und B verheiratet wären?
Dann ist es aus Sicht der EInkommensteuer) sowieso ihr gemeinsames Einkommen, das sie auch gemeinsam versteuern müssen.

Bin mal gespannt, ob jemand durch mein Wirr-Warr durchsteigt.

Beantworte doch mal die Fragen, die hier noch offen sind, dann wird’s leichter.

Gruß JoKu

das ging ja schnell, danke.
also B ist im öffentlichen Dienst( Justiz) beschäftigt,und der ARbeitgeber lehnt irgendwie alle Nebenbeschäftigungen ab :frowning:

A und B sind in der Tat verheiratet.
Das Problem, was A hat, ist, dass er eigentlich gar keine Ahnung vom Tippen, geschweigedenn von Rechtschreibung hat. Das wäre alles Aufgabe von B. Klar, A kann Post verschicken, kopieren, sortieren, einheften usw.
Wenn A aber jetzt ein Schreibbüro eröffnet, muss er dann nicht irgendwelche Voraussetzungen vorweisen können?

Ich weiß, Fragen, Fragen und noch mehr Fragen, aber ohne Fragen kommt man heutzutage nicht weiter. Kann ja auch nicht jeder alles wissen :smile:

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das ging ja schnell, danke.
also B ist im öffentlichen Dienst( Justiz) beschäftigt,und der
ARbeitgeber lehnt irgendwie alle Nebenbeschäftigungen ab :frowning:

A und B sind in der Tat verheiratet.
Das Problem, was A hat, ist, dass er eigentlich gar keine
Ahnung vom Tippen, geschweigedenn von Rechtschreibung hat. Das
wäre alles Aufgabe von B. Klar, A kann Post verschicken,
kopieren, sortieren, einheften usw.
Wenn A aber jetzt ein Schreibbüro eröffnet, muss er dann nicht
irgendwelche Voraussetzungen vorweisen können?

Ich weiß, Fragen, Fragen und noch mehr Fragen, aber ohne
Fragen kommt man heutzutage nicht weiter. Kann ja auch nicht
jeder alles wissen :smile:

Angestellte des öffentlichen Dienstes und besonders Beamte müssen für das Gewerbe beim Arbeitgeber eine Zustimmung einholen.
Die Zustimmung kann nur in seltenen, gut begründeten Ausnahmen verweigert werden. Nur wenn es durch das Gewerbe z. B. zu Konkurrenzsituationen oder (durch zu viele Wochenarbeitsstunden) zur Beeinträchtigung der Arbeitsleistung im Haupt-Job kommen könnte, gibt es an diesem Punkt berechtigte Probleme.
Link: http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html#Neben
Es spart Zeit, wenn man bei der Anfrage schreibt, was und in welchem zeitlichen Umfang betrieben werden soll.

Wenn A aber jetzt ein Schreibbüro eröffnet, muss er dann nicht
irgendwelche Voraussetzungen vorweisen können?

Ich sehe da keine nennenswerten Probleme (wenn sich das Paar einig über Arbeit und Geld ist). Habe schon andere Beispiele erlebt, wo (aus diversen Gründen) ein Gewerbe erst mal auf A, später auf beide und schließlich auf B an- bzw. umgemeldet wurde.

Gruß JoKu

Hallo,

soweit ich weiss, braucht man für ein Schreibbüro keine besondere Befähigung, wenn A anmeldet und dann trotz seiner Probleme auch selbst schreibt löst sich das Problem ziemlich sicher recht schnell, d.h. der Laden bekommt keine Kunden.
Gerade bei einem Halbtagsjob müsste m.W. Gründe vorliegen, die diese Tätigkeit für den AG als nicht statthaft erscheinen lassen.
Mit Hinweis auf die Befristung des Vertrages und dem Hinweis, dass du dir schon jetzt einen Kundenstamm aufbauen möchtest, um nahtlos in´s Geschäft zu kommen, sollte eigentlich kein Problem sein.
Evtl. weiss der Personal/Betriebsrat etwas mehr, es mag ja Vereinbarungen geben, die dieser Nebentätigkeit entgegenstehen.
Gruß Volker

Hallo,

wenn A ein Nebengewerbe aufmacht, ist das schon mal kein Problem in sich. Wer zu Hause die Arbeit macht, geht niemanden was an. Ihr solltet nur aufpassen, dass Ihr keinen Aussenauftritt (Prospekt, Flyer, Anzeige, etc.)habt, in dem B genannt wird. Das könnte dann beim AG zu Problemen führen.

Ansonsten sehe ich keine Probleme.

Viel Glück,

Thomas Brinkmann