Nebenberuflich Selbstständig und angestellte

Hallo, folgende Frage.
Bei einer Nebenberuflichen Selbstständigkeit ist es ja möglich dennoch Angestellte zu haben. Kann es sich hierbei auch um „Aushilfen“ (für die es selbst nur ein Minijob oder nebenverdienst ist) handeln die nicht Angelmeldet werden müssen bzw. Versicherungen gezahlt werden müssen wie bei einer festen Arbeitskraft. Soll gesetzlich korrekt sein nur den Aufwand möglichst gering sein da sich die aushilfe oft ändert also keine Monatlichen Überweisung von Krankenversicherung und SV… (Aushilfe bekommt Stundenbezogenen Lohn und fertig) oder ist eine Anmeldung dieser Arbeitskraft zwingend erforderlich? Danke schonmal im Vorraus.

Hallo!

Jeder Arbeitnehmer ist anzumelden. Auch Aushilfen, minijob, kurzfristig Beschäftigte. Schüler, usw…

Bei einigen der oben genannten Kandidaten sind unter Umständen aber keine weiteren Kosten zu entrichten. Das Thema ist aber kompliziert und mit haftungsgefahren verbunden so dass ich empfehle, einen Profi zu konsultieren.

Gruß

Jörg

Okay danke erstmal für die Antwort.
Gegen eine Anmeldung an sich ist ja auch nichts einzuwenden.
Nur wollte ich eben wissen ob man sich den aufwand mit den ganzen
Versicherungen ersparen kann.

An wenn kann man sich in einen solchem Fall wenden?

Arbeitsamt, Handelskammer ???

1 Like

Ich dachte eher an Stellen die professionell Löhne abrechnen: Steuerberater od. buchführungsbüro, etc.

Aber glaub mir, der Papierkrams mit den Lauten die keine Abgaben kosten ist so groß dass man doch lieber die kostenpflichtigen nimmt und die „paar Euro“ überweist. Bzw. wird es gar nicht funktionieren den Betrieb immer mit „null-Nebenkosten-Kräften“ am laufen zu halten. Wenn die ne gewisse Zeit arbeiten werden automatisch Nebenkosten fällig. Ich weiß ja nicht wie Du dir das vorstellst, aber so toll ist das ja auch nicht, wenn man alle 4 Wochen neue Mitarbeiter hat.

gruß

Jörg

Gedacht ist an ein kleines Imbiss-Mobil.
Welches vom Selbständigen der aber einen Festen Beruf hat geführt wird, aber von einer Pauschalkraft geleitet bzw bedient wird. Soll eine Art zweites Standbein werden.

Kenn das von verschiedenen Festen. Da arbeiten die „Aushilfen“ Ihre 3-4 Stunden am Tag bekommen einen Pauschallohn (bei uns Im Landkreis meist um die 5 Euro/Stunde) und dann ist wieder gut. So ähnlich sollte das hier auch sein.

Das sind aber trotzdem Arbeitnehmer für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen gelten.

Wenn das so einfach wäre, dass wenn man ab und an mal eine paar Stunden arbeitet und dann mit dem Finanzamt und der Krankenkasse nichts am Hut hätte, würde ich nur so arbeiten. Hätte zehn Arbeitgeber wo ich überall 6-7 Stunden im Monat arbeite und dem Fiskus und der Krankenkasse sage: Pech gehabt.

Was ich damit sagen möchte: Das wirst Du so nicht hinbekommen, das geht nicht, sonst würde es ja jeder so machen.

Von diesen Stundenkräften gibt es: geringfügig Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte. Danach kannst Du mal googeln oder schau unter www.minijob-zentrale.de

Für geringfüfig Beschäftigte sind auf jeden Fall pauschale Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten für Kurzfristige pauschale Steuern, wobei diese dort unter gewissen Umständen durch Vorlage einer Lohnsteuerkarte umgangen werden können.

Gruß

Jörg

1 Like