Hallo,
AN wird arbeitslos( normaler Anspruch auf ALG besteht, d.h. 12 Monate gearbeitet, keine Sperre durch AA).
Während seiner Arbeit wurde er Zeitweise freigestellt für einen Studiumsbesuch.
Das Studium kann während der Arbeitosigkeit weiter besucht werden.
Kann es hier zu komplikationen mit dem AA kommen?
Das Studium ist ein Nachmittag in der Woche.
Könnte hier das AA annehmen, dass man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügun steht, auch wenn im Zweifelsfall das Studium für einen potenziellen neuen AG abgebrochen werden würde?
Danke und Grüße