Mal angenommen, in einem Betrieb wird neben der normalen Tätigkeit die Möglichkeit geboten, dass die Angestellten nach Feierabend ihr Wissen an andere Menschen weitergeben können.
Dieser Wissenstransfer wird mit 20€/Stunde mit der normalen Gehaltsabrechnung bezahlt und voll versteuert, auch die Sozialversicherung wird abgezogen.
Für mein Verständniss liegt hier aber eine „Selbständige Tätigkeit“ vor.
Kann dieser Angestellte nachträglich noch „Betriebsausgaben“ bei der Einkommensteuererklärung anmelden und so seine Steuerlast senken?
Mal angenommen, in einem Betrieb wird neben der normalen
Tätigkeit die Möglichkeit geboten, dass die Angestellten nach
Feierabend ihr Wissen an andere Menschen weitergeben können.
Dieser Wissenstransfer wird mit 20€/Stunde mit der normalen
Gehaltsabrechnung bezahlt und voll versteuert, auch die
Sozialversicherung wird abgezogen.
Für mein Verständniss liegt hier aber eine „Selbständige
Tätigkeit“ vor.
Was spricht den nach Deinem Verständnis für diese Annahme? Wenn der Arbeitgeber irgendwie die Sozialabgaben legal vermeiden könnte, würde er dies bestimmt machen.
Kann dieser Angestellte nachträglich noch „Betriebsausgaben“
bei der Einkommensteuererklärung anmelden und so seine
Steuerlast senken?
Also mal angenommen, es wäre eine selbständige Tätigkeit, welche Ausgaben sollten das sein? Wie Du schreibst, kann man das nach Feierabend beim Arbeitgeber erledeigen. Da dürfte doch kaum was anfallen.
Für mein Verständniss liegt hier aber eine „Selbständige
Tätigkeit“ vor.
Was spricht den nach Deinem Verständnis für diese Annahme?
Wenn der Arbeitgeber irgendwie die Sozialabgaben legal
vermeiden könnte, würde er dies bestimmt machen.
Der Angestellte müsste für dieses Wissenstransfer entsprechende Unterlagen selbst erarbeiten und die zu vermittelnden Inhalte aufbereiten und regelmäßig eine „Lernzielkontrolle“ durchführen. Hierbei bekommt er vom Arbeitnehmer nur die Räumlichkeit für den „Unterricht“ gestellt.
Kann dieser Angestellte nachträglich noch „Betriebsausgaben“
bei der Einkommensteuererklärung anmelden und so seine
Steuerlast senken?
Also mal angenommen, es wäre eine selbständige Tätigkeit,
welche Ausgaben sollten das sein? Wie Du schreibst, kann man
das nach Feierabend beim Arbeitgeber erledeigen. Da dürfte
doch kaum was anfallen.
MfG
Mal angenommen, der Arbeitgeber würde dem Angestellten schriftlich beauftragen diesen Wissentransfer durchzuführen. Wenn dieser Transfer dann stattgefunden hat, schreibt der Angestellte eine Rechnung an den Arbeitgeber (ok hier würde wieder die Sache mit der Scheinselbständigkeit reinspielen) hier könnte dieser nun Pauschal 25% als Betriebsausgaben geltend machen da er eine Lehrtätigkeit ausgeführt hat.
Oder habe ich da ein falschen empfinden… zu sehr pro Angestellter