Nebenberufliche Beratung/Dienstleistung anbieten - wie geht das schlank und legal?

Hallo,

folgender Sachverhalt: ein Arbeitnehmer möchte nebenberuflich gegen Bezahlung folgende Tätigkeiten ausüben/anbieten:

  • (psychologische) Beratung/Coaching

  • Dienstleistungen via Excel, also bspw. für jemanden eine (Finanz-)Übersicht, etc. aufstellen

  • musikalische „Dienste“ mit seinem Musikinstrument bspw. bei Hochzeiten

Bei allen drei Themen kann es sein, dass auch gar kein Auftrag zustande kommt oder in begrenztem Umfang.

Was muss derjenige tun, um hierbei Bezahlungen legal entgegennehmen zu dürfen und die genannten Dienstleistungen auch offfiziell anbieten zu können und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand wegen des vermuteten geringen Auftragsvolumens so gering wie möglich zu halten?

Vielen Dank schon vorab für hilfreiche Aussagen hierzu!

Hallo,

die Bezeichnung Psychologischer Berater/Beratung ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt, d.h., es kann "ein Jeder " sich so bezeichnen. Zudem sind hier weder Lehrgänge noch Ausbildung vorgeschrieben, also kann auch JEDER sich hier tummeln, egal ob Rentner, LKW-Fahrer oder Hausfrau.

Es biete sich eine Gewerbeanmeldung für Dienstleistungen im Bereich Büro/Kommunikation/Coaching an.
Da gibt es in der Gewerbeanmeldung die Möglichkeit, dies genauer zu beschreiben.

lG

Hallo,

danke für die Antwort.
Könnte auch eine freiberufliche Tätigkeit in Betracht kommen?

VG