Hallo,
folgender Sachverhalt: ein Arbeitnehmer möchte nebenberuflich gegen Bezahlung folgende Tätigkeiten ausüben/anbieten:
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(psychologische) Beratung/Coaching
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Dienstleistungen via Excel, also bspw. für jemanden eine (Finanz-)Übersicht, etc. aufstellen
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musikalische „Dienste“ mit seinem Musikinstrument bspw. bei Hochzeiten
Bei allen drei Themen kann es sein, dass auch gar kein Auftrag zustande kommt oder in begrenztem Umfang.
Was muss derjenige tun, um hierbei Bezahlungen legal entgegennehmen zu dürfen und die genannten Dienstleistungen auch offfiziell anbieten zu können und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand wegen des vermuteten geringen Auftragsvolumens so gering wie möglich zu halten?
Vielen Dank schon vorab für hilfreiche Aussagen hierzu!