Nebenberufliche Existenzgründung

Hallo,

folgendes Vorhaben: Ich möchte nebenberuflich als Berater/Vermittler tätig werden. Ich bin momentan Abiturient, volljährig. Danach werde ich womöglich studieren. Die Sache sollte also, wenn es gut läuft, über mehrere Jahre angelegt sein. Aus verschiedenen Gründen besteht momentan eine Hinzuverdienstgrenzevon 2628 Euro im Jahr.

Ich habe ein Angebot von einem Unternehmer, für den ich als Vermittler tätig werden kann. Es handelt sich um die vermittlung von Makleralleinaufträgen (also Vermittlungsaufträge für Immobilienmakler anbahnen). Er verlangt allerdings, dass ich ein Gewerbe anmelde.

Mein Tätigkeitsprofil wird so aussehen, dass ich Kunden akquiriere, aufsuche, Objektbilder und - beschreibungen erstelle und diese in Onlineplattformen veröffentliche. Typische Maklerarbeit eben…
Vermittlung macht der Unternehmer selbst (Interessententermine…), Provision wird bei Sale 50/50 geteilt. Also eigentlich ne faire Angelegenheit.

Jetzt meine Fragen: Welche Fixkosten bringt der Betrieb eines Gewerbes mit sich? Bin ich dann Handelsvertreter nach HGB?
Brauche ich eine Reisegewerbekarte? Brauche ich irgendwelche Verischerungen?

Kann Jemand, der schon ein Nebengewerbe betreibt mal Stellung nehmen und alle potentiellen Fix- und Einmalkosten aufschlüsseln? Das würde mir sehr helfen!!!

DANKE…

V O R S I C H T ! ! !
Hallo …

Du solltest Dir dieses Vorhaben nochmals gründlich überlegen und insbesondere das Merkblatt intensiv lesen, das ich Dir als Link der Rechtsabteilung der IHK-Dortmund hinzugefügt habe.

Sie wie Du Deine Tätigkeit schilderst, handelt es sich NICHT um eine Tätigkeit als Handelsvertreter, sondern um eine reine Maklertätigkeit gemäß §§ 652 ff BGB, die eine Gewerbeanmeldung nach § 34c der Gewerbeordnung erfordert.

Mal ganz abgesehen davon, dass allein die Gewerbeanmeldung mehr als Dein Jahresverdienst kostet, trägst Du die Haftung für unrichtige Angaben im Angebot und Dein „Chef“ ist nach allen Seiten hin fein raus.

Du solltest Dir diese Gründung wirklich sehr gut überlegen !

MfG
MGB-Consulting

http://www.dortmund.ihk24.de/servicemarken/branchen/…

Hi,

Mal ganz abgesehen davon, dass allein die Gewerbeanmeldung
mehr als Dein Jahresverdienst kostet, trägst Du die Haftung
für unrichtige Angaben im Angebot und Dein „Chef“ ist nach
allen Seiten hin fein raus.

Äh, wieso kostet die Gewerbeanmeldung so viel? Der HR-Eintrag kostet ca. € 20,-- und als Einzelfirma brauchts nicht mehr, oder täusche ich mich da?

bye
Rolf

Erlaubnispflichtiges Gewerbe!
Hallo Rolf,

das Gewerbe eines Maklers nach § 34c GewO ist erlaubnispflichtig, d.h. es muss sowohl die Erlaubnis vorliegen, als auch das Gewerbe angemeldet werden.

Die Erlaubnis wird erst nach eingehender Prüfung erteilt, sodass hierfür relativ hohe Kosten anfallen, die der Antragsteller zu tragen hat.

Aus diesem Grunde, varieren die Kosten für die Anmeldung relativ stark, sodass man sich sehr genau erkundigen muss, was zu zahlen ist.

MfG und Frohe Festtage
MGB-Consulting

Äh, wieso kostet die Gewerbeanmeldung so viel? Der HR-Eintrag
kostet ca. € 20,-- und als Einzelfirma brauchts nicht mehr,
oder täusche ich mich da?

Die Erlaubnis nach § 34c kostet einen vierstelligen Betrag. Ein HR-Eintrag kostet sicherlich auch mehr als 20 €, was Du meinst ist eine „normale“ Gewerbeanmeldung. Die reicht aber hier nicht aus.

Alles klar, das wusste ich nicht.

Danke für die Info und ruhige Feiertage!
Rolf

Huhu,

Die Erlaubnis nach § 34c kostet einen vierstelligen Betrag.
Ein HR-Eintrag kostet sicherlich auch mehr als 20 €, was Du
meinst ist eine „normale“ Gewerbeanmeldung. Die reicht aber
hier nicht aus.

Wieder mal ein Beweis dafür, dass ich nicht multitaskingfähig bin. Natürlich meinte ich die Gewerbeanmeldung und nicht den HR Eintrag. Dass diese komische Erlaubnis so viel kostet war mir nicht bekannt.

Danke für die Info und ein ruhiges Fest
Rolf