Nebenberufliche Freiberufler Tätigkeit und die steuerliche Erfassung

Hallo,

Meine Anliegen ist es evtl. kompliziert, ich habe schon versucht durch das Internet schlau zu werden, aber es verwirrt mich schon etwas.

IST :

  • Ich habe einen Vollzeitjob, 40h / Woche bei einer Firma. Arbeitszeit flexibel.
  • Gleichzeitig unterstütze ich bei einer anderen Firma auf Minijob Basis die Atlassian Administration. (4h / Woche)
  • Nun wurde ich bzgl einer IT Consulting bzw. Schulung angefragt. Langfristig wollte ich sowieso IT Freelance machen und ausbauen.

Von meinen Erfahrungen, Studium, Praxis bin ich berechtigt als Freiberufler zu arbeiten, das Finanzamt hat mir schon ein einem ersten Gespräch gesagt, dass das genehmigt werden würde.

SOLL :

  • Ich würde mich als nebenberuflicher Freiberufler anmelden, somit erspare ich mir diverse Kosten, wie Sozialabgaben, Krankenversicherung etc.
  • Gewerbeanmeldung ist somit auch nicht,
  • Und ich möchte die Kleinunternehmerregel in Anspruch nehmen.

Diese extra Freiberufler Tätigkeit wird nicht mehr 4h / Wochen in Anspruch nehmen. 1. Damit ich nicht mehr als 48h / Woche arbeite, 2. weil ich auch ein Leben leben möchte :slight_smile:

  • Diese Schulung oder auch zukünftige Tätigkeiten werden keine Regelmäßigkeit haben. Mal werde ich bei der einen Firma eine Schulung machen, dann natürlich dafür werben und wenn ein Auftrag kommt für eine andere Firma eine Schulung machen.
  • Es kann aber auch sein, dass ich in diesem Jahr oder auch nächstes Jahr nur eine Firma habe, der ich eine Rechnung schreibe. Immerhin ist das ja eine nebenbefrufliche Freiberuflertâtigkeit.

Das Problem, dass ich sehe:
Mit der Anmeldung der nebenberuflichen freiberuflichen Tätigkeit muss ich auch ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

  • Die voraussichtlichen Einnahmen oder Vorsteuer ist für mich etwas unklar. Ich könnte 1000 Euro eingeben, aber es könnte mehr oder auch viel weniger oder eben auch gars nicht sein.
  • Ausserdem ist da auch die spalte für Tätigkeiten aus nicht-selbstständiger Tätigkeit, was ich nicht so ganz verstehe, wieso ich nun auch die anderen Jobs hier erfassen muss. Ich dachte dass ich die Steuern, dann nur für die selbstständige Tätigkeit zahle und das steuerlich zumindest, nicht mit meiner nicht-selbstständigen Tätigkeit vermischt wird. (Punkt 3.1. auf dem Bogen)
  • Außerdem wird in dem Bogen auch in Punkt 3.1. nach der Einkommensteuer meiner Ehefrau gefragt. Auch bei Punkt 167 soll sie unterschreiben. Sie hat nichts mit der Tätigkeit zu tun und ob wir zusammen veranlagen oder nicht ist immer abhängig davon, was uns die Steuersoftware empfiehlt.
  • Grundsätzlich würde ich die nicht-selbstständige und die selbstständige Tätigkeit voneinander trennen wollen.

Evtl. hat jemand eine ähnliche Situation und/oder weiss ganz genau was hier zu tun ist. Das Finanzamt gibt ja keine Beratung. (darf es wohl nicht)

Danke

Hallo!

Ja, das ist neu. Bis 2019 ging das noch formlos.

Schätzen.

Hier geht es um die Festsetzung von Vorauszahlungen, dafür sind alle Einkünfte relevant, auch die nichtselbständigen.

Dann lass das weg.

Was du willst, interessiert das Finanzamt nicht.

Einfache Hilfestellung (z.B. beim Ausfüllen eines solchen Formulars) gehört zu den Aufgaben des Finanzamts, steuerliche Beratung nicht.

Schöne Grüße!

Hi, Danke für die teilweise hilfreichen Antworten
Die Vorauszahlungen durch nicht-selbstständige Arbeit macht doch gar keinen Sinn, da ich da mein Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt abführt.
Wieso soll ich dann noch eine Prognose abgeben? Die Steuern werden doch schon monatlich gezahlt.

Gruß

Da es eine steuerliche Progression gibt und da es Steuerklassen gibt usw. macht das durchaus Sinn.