Nebenberufliche Scheinselbstständigkeit

Hallo liebe www-Experten,

XYZ hat mit einem Kumpel während seines Studiums (BWL-Wirtschaftsinformatik) eine GbR für IT-Dienstleistungen gegründet. Mittlerweile merkt XYZ aber (insbesondere durch einen neuen Werkstudenten-Job; 20 Std/Woche, ca. 1100€ Verdienst, Chance auf Festanstellung nach Studium), dass er kaum mehr Zeit für die Firma hat.

Er überlegt nun, ob er aus der GbR aussteigt und sich einen eigenen Gewerbeschein holt, so dass er, wenn er denn mal Zeit habt, noch Projekte mit seinem Kumpel zusammen machen kann.
Vermutlich wäre das im Rahmen von ca. 1000-2000€ Verdienst im Jahr

XYZ wäre nicht weisungsgebunden, nicht in eine Arbeitsorganisation integriert, würde sich eine eigene kleine Homepage machen und seine Arbeiten würden sonst nicht durch einen bei dem Kumpel beschäftigen Mitarbeiter ausgeführt (höchstens durch den Kumpel selbst).
Allerdings würde XYZ vermutlich keine anderen „Auftraggeber“ haben als den Kumpel und seine Tätigkeit entsprächen dem Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die er zuvor als Gesellschafter ebenfalls ausgeführt hat.

Ich würde nun denken, dass XYZ NICHT scheinselbstständig wäre (da nicht 3 von 5 Merkmalen zutreffen), wie seht ihr das?

Vielen Dank im Vorraus
Pablo

Vermutlich wäre das im Rahmen von ca. 1000-2000€ Verdienst im Jahr
wie seht ihr das?

Für 1000-2000€ lohnt sich der Aufwand nicht. Da kosten schon Versicherungen und Zwangsbeiträge evtl. mehr, vom Schadenersatz- Risiko, welches ggf. voll auf das Privatvermögen durchschlägt, abgesehen.

Vielen Dank im Vorraus
Pablo

Bitte.

Erdbeerzunge

Hi Erdbeerzunge,

Vermutlich wäre das im Rahmen von ca. 1000-2000€ Verdienst im Jahr
wie seht ihr das?

Für 1000-2000€ lohnt sich der Aufwand nicht.

Welcher Aufwand? Gewerbeschein holen + Rechnungen schreiben + einfache Einnamen-Überschuss-Rechnung am Jahresende stellen? Das wäre es XYZ schon wert für ca. 1500€. Zudem wäre es das die Freude wert, gelegentlich zusammen mit seinem Kumpel zu arbeiten.

Da kosten schon Versicherungen und Zwangsbeiträge evtl. mehr,

Krankversichert und co. ist XYZ als Student sowieso und danach als Arbeitnehmer, die Selbstständig ist ja deutlich untergeordnet nebenberuflich

vom Schadenersatz- Risiko, welches ggf. voll auf das Privatvermögen :durchschlägt, abgesehen.

Das ist natürlich ein Argument, welches man aber durch die richtigen Verträge ggf. ausschließen kann.
Die Frage zur Scheinselbstständigkeit ist damit leider noch nicht beantwortet.

Bitte.

Erdbeerzunge

Danke schonmal für eine erste Meinung :smile:
Pablo

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vom Schadenersatz- Risiko, welches ggf. voll auf das Privatvermögen :durchschlägt, abgesehen.

Das ist natürlich ein Argument, welches man aber durch die
richtigen Verträge ggf. ausschließen kann.

Kann mir nicht vorstellen, wenn man die Haftung von Fehler per Vertrag ausschließt, ein Kunde eine Unterschrift leistet.

Gruß Merger

Hallo,

XYZ wäre nicht weisungsgebunden, nicht in eine
Arbeitsorganisation integriert,

das sind die beiden wichtigsten Kriterien.

würde sich eine eigene kleine
Homepage machen und seine Arbeiten würden sonst nicht durch
einen bei dem Kumpel beschäftigen Mitarbeiter ausgeführt
(höchstens durch den Kumpel selbst).

Auch okay.

Allerdings würde XYZ vermutlich keine anderen „Auftraggeber“
haben als den Kumpel

Das würde in dem Fall keine Rolle spielen, zumal bei dem relativ geringen Umsatz auch von keiner persönlichen/wirtschaftlichen Abhängigkeit des Selbständigen ausgegangen werden kann.

und seine Tätigkeit entsprächen dem
Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die er zuvor als
Gesellschafter ebenfalls ausgeführt hat.

Das ist eines der Merkmale, wenn frühere Angestellte nun als Scheinselbständige „beauftragt“ würden.
Trifft auf einen früheren Gesellschafter überhaupt nicht zu.

Ich würde nun denken, dass XYZ NICHT scheinselbstständig wäre
(da nicht 3 von 5 Merkmalen zutreffen), wie seht ihr das?

Der Standardsatz lautet: es kommt auf die Gesamtumstände an.

M.E. ist nicht anzunehmen, daß hier ein Fall von Scheinselbständigkeit vorliegen könnte. Nicht mal ein Hauch.

Gruß G

Hallo,

haben Ihre Kumpel schon mal darüber nachgedacht, nicht aus der GbR auszusteigen, sondern nur den Gesellschaftsvertrag dahingehend zu ändern, dass Unternehmensgewinne nicht 50 - 50 ausgezahlt werden?

Sie könnten im Gesellschaftsvertrag regeln, dass der Kumpel keine Gewinnbeteiligung erhält, sondern projektbezogen bezahlt wird. Allerdings - er würde weiter persönlich für Fehler bzw. finanzielle Verpflichtungen der GbR haften.

Viele Grüße
openear

Hallo,

welche Faktoren bei der Beurteilung der Frage nach der Scheinselbständigkeit die größte Rolle spielen, hängt von der Art des Unternehmens ab, den Umsätzen und der Branche. Im genannten Fall geht es nur um sehr geringe Umsätze, so dass die Steuerbehörden in der Regel keine Probleme machen werden.

Das einzige Problem wäre darin zu sehen, dass Leistungen tatsächlich nur für einen einzigen Kunden erbracht werden. Eines der Kriterien für die Scheinselbständigkeit ist es, dass für weniger als drei Kunden gearbeitet wird. Dieses Kriterium muss aber im Zusammenhang mit der Frage nach der wirtschaftlichen Abhängigkeit gesehen werden. Auch bei nur einem Kunden muss diese Abhängigkeit nicht gegeben sein, wenn die Umsätze sich in einem bescheidenen Rahmen bewegen.

Für die Beurteilung des Falls sollte vor allem auf die Differenz der Einnahmen aus der unselbständigen Tätigkeit im Hauptberuf und der selbständigen Tätigkeit im Nebenberuf abgezielt werden. Da die Einnahmen aus der unselbständigen Tätigkeit deutlich höher sind, kann eine wirtschaftliche Abhängigkeit vom Kunden kaum unterstellt werden.

[MOD Jadzia: Werbung entfernt]

Viele Grüße
Gründerlexikon