Hallo liebe www-Experten,
XYZ hat mit einem Kumpel während seines Studiums (BWL-Wirtschaftsinformatik) eine GbR für IT-Dienstleistungen gegründet. Mittlerweile merkt XYZ aber (insbesondere durch einen neuen Werkstudenten-Job; 20 Std/Woche, ca. 1100€ Verdienst, Chance auf Festanstellung nach Studium), dass er kaum mehr Zeit für die Firma hat.
Er überlegt nun, ob er aus der GbR aussteigt und sich einen eigenen Gewerbeschein holt, so dass er, wenn er denn mal Zeit habt, noch Projekte mit seinem Kumpel zusammen machen kann.
Vermutlich wäre das im Rahmen von ca. 1000-2000€ Verdienst im Jahr
XYZ wäre nicht weisungsgebunden, nicht in eine Arbeitsorganisation integriert, würde sich eine eigene kleine Homepage machen und seine Arbeiten würden sonst nicht durch einen bei dem Kumpel beschäftigen Mitarbeiter ausgeführt (höchstens durch den Kumpel selbst).
Allerdings würde XYZ vermutlich keine anderen „Auftraggeber“ haben als den Kumpel und seine Tätigkeit entsprächen dem Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die er zuvor als Gesellschafter ebenfalls ausgeführt hat.
Ich würde nun denken, dass XYZ NICHT scheinselbstständig wäre (da nicht 3 von 5 Merkmalen zutreffen), wie seht ihr das?
Vielen Dank im Vorraus
Pablo