Nebenberufliche Selbständigkeit - Kleinunternehmer

Hallo allerseits.

Ich beabsichtige mich nebenberuflich selbständig zu machen. Vor geraumer Zeit hatte ich das schon einmal gemacht, als ich mit zum Arbeitslosengeld etwas dazu verdienen wollte. Ich bin also schnurstracks zum Gewerbeamt und wollte einen Gewerbeschein beantragen. Als ich denen vom erwartenden Umfang der Tätigkeit erzählte, hieß es „dafür brauchen Sie keinen Gewerbeschein, da reicht eine zweite Steuernummer vom Finanzamt“. Also bin ich dorthin und habe auch eine bekommen.

FRAGE #1: Ist das so korrekt? Brauche ich wirklich keinen Gewerbeschein, wenn ich nur geringfügig nebenberuflich arbeite? Trifft hier auch die Kleinunternehmerregelung mit der Grenze bis € 17.500,- zu, oder ist das einzig und allein für die Umsatzsteuer entscheidend? Ab wann muss ich denn ein Gewerbe anmelden?

Vielleicht zur Erläuterung: Ich beachsichtige einen „Mädchen für alles“-Dienst ins Leben zu rufen, welcher sich zu 99% im Dienstleistungsbereich bewegt (kl. handwerkliche Arbeiten im Haus, PC-Nachhilfe, Auftritte als DJ, usw.) - ich möchte in diesem Angebot meine versch. „Talente“ vereinen. Insofern wäre also der Umsatzsteuerverzicht sehr sinnvoll, da ich ausschließlich Privatkunden betreue und keinerlei Einkäufe tätigen muss, wo ich dann die Mwst. absetzen könnte.

FRAGE #2: Ist bei dieser Tätigkeit die Eintragung in die Handwerksrolle, eine Mitgliedschaft bei der IHK oder irgendetwas vergleichbares Pflicht?

Bei dieser Art der Tätigkeit muss ich ja lediglich eine vereinfachte Buchführung vornehmen, oder? Sprich: Einfach mittels Kassenbuch, bzw. Excel-Liste Einnahmen und Ausgaben gegenüber stellen und dieses am Jahresende dem Finanzamt mittels entsprechendem Vordruck (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) mitteilen - neben meiner ganz normalen Einkommensteuererklärung aus meinem Angestellten-Verhältnis?

FRAGE #3: Ist diese Annahme so korrekt und gibt es weiteren bürokrativen Aufwand, welchen ich noch berücksichtigen muss? Wie sieht die Zahlung von Steuern aus? Ich muss bis zu € 17.500,- nur nichts monatlich im Voraus zahlen, oder? Kann mir jemand sagen, wieviele Steuern dann am Jahresende fällig werden?

Abschließend: Habe ich noch eine wichtige Sache vergessen bei meinen Überlegungen?

Ich danke allen, welche mir weiterhelfen und freue mich über Tipps von weiteren (möglichst kostenlosen) Informationsstellen - mein derzeitiges Budget lässt nicht allzu viel zu, daher auch der Entschluss, etwas nebenbei zu verdienen.

Besten Dank und Grüße. FRANK

Hallo
also, könnte es sein, dass du beim Gewerbeamt vergessen hast die Haushaltsnahen Dienste wie Kleinreparaturen mitanzugeben oder es so im Gespräch verpackt hast, dass die Dame vom amt es nicht mitbekam…
Für Nachhilfe und Dj brauchst du keinen Gewerbeschein, für Reparaturen schon. Mach dich mal zum Stichwort „freier Beruf“ schlau, das sind jene die keinen Gewerbeschein brauchen (Künstler, Lehrer, Heilberufe, Anwälte, Wissenschaftler, etc.)
Für alles andere brauchst du einen Gewerbeschein und wirst damit (bei kleinem umsatz kostenlos)Zwangsmitglied in der IHK. ODER auch Handwerkskammer (solltest dich also auch da schlau machen, denn einige deiner Tätigkeiten könnten zumindest im Bereich Handwerk liegen…und evtl gar nicht ohne Meister möglich sein.)
Die IHK bietet Gründungsberatungen an, dort solltest su dich auch informieren, gerade bei so einem Sammelgewerbe ist es nur gut, wenn man sicher ist, wo man hingehört.

Die Umsatzsteuerbefreiung ist unabhängig davon was du machst, wenn du was ein- und verkaufst allenfalls, aber für Dienstleistungen kannst du, wenn du im Rahmen (also geringer Umsatz) bleibst, diese regelung durchaus anwenden. dann musst du nicht nur Monatlich keine Steuervoranmeldung abgeben, sondern hast mit der umsatzsteuer gar nichts mehr zu tun.die Umsatzsteuer ist besser bekannt als Mehrwertsteuer, die gibst du allenfalls eh an deine Kunden weiter (Brutto-netto-preise), sollte dich also nicht hindern, darüber zu gehen
Auf deine Einkommensteuer hat das wenig einfluss, DIe einkommensteuererklärung musst du dennoch abgeben, bei kleinen Einnahmen wie wohl geplant am Ende des Jahres mit deiner anderen zusammen (anlage selbstständige Arbeit dazu).

Welche art der Buchführung die vom Finanzamt haben möchten solltest du mit denen klären, allerdings kann es bei geringen Umsätzen sein, dass die einfache Buchführung per EÜR (Einnahme-Überschußrechnung) ausreicht.
EinkommensSteuern musst du erst ab einer gewissen Einkommensgrenze bezahlen, da du offenbar noch andere Einkünfte (Angestellt)hast möcht ich mich da nicht aus dem Fenster lehnen. Meist fallen erst so ab 700 Monat einkünften (bei Gewerbe eben Gewinn, nicht Umsatz!!!) steuern an

Abschließend: Habe ich noch eine wichtige Sache vergessen bei
meinen Überlegungen?

Krankenversicherung, Haftpflichtversicherungen, als DJ GEMA-gebühren, etc. pp.
Mehr infos über www.existenzgruender.de (seite vom Wirtschaftsmini) oder unter www.ihk.de

gruß Susanne