ich trage mich mit dem Gedanken, ein Hobby zum Beruf zu machen und das im Rahmen einer nebenberuflichen Selbständigkeit auszuüben (grobe Richtung: Handel mit seltenen Tonträgern). Bin allerdings nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand, was die offizielle Seite angeht (meine Pflichten). Vielleicht kann der eine oder andere Experte oder selbst betroffene ein paar Tipps geben.
Also, die Gewerbeanmeldung ist klar und kein Problem. Bei der IHK-Zwangsmitgliedschaft bin ich nicht sicher. Ist das noch so, dass man da Beiträge zahlen muss, auch wenn die Umsätze/Gewinne der Einzelunternehmung entsprechend gering sind?
Und was ist mit Berufsgenossenschaft, Sozialversicherungen und der sog. Scheinselbständigkeit?
Ich bin hauptberuflich ganz normal abhängig beschäftigt und werde das auch nicht aufgeben; die nebenberufliche Tätigkeit wird einen Umfang von 5-8 Stunden wöchentlich wohl auch nicht überschreiten.
Wenn jemand etwas genaueres weiss, wäre ich dankbar. Vielleicht auch eine Adresse im Web, wo man das zusammengefasst nachlesen kann.
Also, die Gewerbeanmeldung ist klar und kein Problem. Bei der
IHK-Zwangsmitgliedschaft bin ich nicht sicher. Ist das noch
so, dass man da Beiträge zahlen muss, auch wenn die
Umsätze/Gewinne der Einzelunternehmung entsprechend gering
sind?
Wenn man unter einem gewissen Umsatz bleibt braucht man keinen Beitrag zu zahlen. Bei uns im Saarland ist es so, daß man bei Anmeldung des Gewerbes einen Fragebogen bekommt mit dem man sich von den Beiträgen befreien lassen kann. Einfach mal anrufen und fragen !
Und was ist mit Berufsgenossenschaft, Sozialversicherungen und
der sog. Scheinselbständigkeit?
Da Sie ja abhängig beschäftigt sind zahlen Sie keine Beiträge. Die Scheinselbständigkeit käme nur zum tragen wenn Sie ausschließlich selbständig wären.
Fazit: Einfach Ihr Gewerbe anmelden; die betroffenen Stellen melden sich von selbst. Ich bin selbst nebenberuflich selbständig tätig und habe nur mit dem Finanzamt und der IHK zu tun.
sehr gut schon geantwortet. Die IHK ist bis zu einer Summe für kleinere, nebenberufliche frei.
Was die Scheinselbständigkeit angeht, dürfte es auch in diesem Fall kein PRoblem geben, da es sich ja um einen Handel handelt, bei dem es sicher mehr als einen Kunden gibt und er nicht weisungsgebunden ist.
Interessant wäre noch, beim Finanzamt bei einem geringen Umsatz für oder gegen Mwst zu votieren.
Auf jeden Fall ein Existenzgründerseminar der Sparkassen oder der IHK besuchen, das lohnt sich!!!