Nebenberufliche Selbständigkeit oder 450-Job?

Hallo Experten,
betrachten wir mal eine theoretisch mögliche Situation, wenn jemand ein Festangestellter in einem Betrieb ist und verdient sich in der nebenberuflichen Selbständigkeit noch paar Tausend im Jahr dazu.
Am Ende des Jahres wird bei der Berechnung der Einkommenssteuer natürlich gesamtes Einkommen berücksichtigt.
In der nebenberuflichen Selbständigkeit ist mit Laufe der Zeit nur ein einziger Kunde geblieben. Und dieser Kunde bietet an, anstatt das auf Rechnung zu machen - auf 450-Basis umzusteigen.
Was muss man dabei beachten?

Nehmen wir mal an, es gibt eine Alternative:
für eine erbrachte Leistung von, z.B. 1.500 € kann man eine Rechnung für den gesamten Betrag ausstellen - oder die auf 3 Monate Basis aufteilen.
Da kommen zwei Fragen:

  • lohnt es sich grundsätzlich?
  • Wie kann man das lösen, wenn man in den nächsten Monaten eigentlich weiter arbeiten soll?

Also, wer sich mit solchen Alternativen oder mit den Vor- und Nachteilen der 450-€-Nebenjob auskennt - vielen Dank im Voraus für eure Meinungen und Erfahrungen!

Sind das nicht grundsätzlich verschiedene Dinge? Sie sind entweder Selbständig oder Angestellter. Ob Nebenberuflich oder Minijob sind für mich auch zwei paar Schuhe.
Ich würde immer die Selbständigkeit vorziehen, dann können Sie alles selbst steuern.

in der Selbständigkeit erhalte ich in den letzten Jahren einen Auftrag im Jahr. Wenn derselbe Kunde mich auf 450-Basis nimmt, bekomme ich im Jahresdurchschnitt deutlich mehr.

Aber ich verstehe nicht die Einkommenssteuerunterschiede.
Gibt es einen Unterschied, wenn ich z.B. 3.000 / Jahr als Selbständige oder 3.000 im Jahr in so einem Mini-Job erhalte?

Na, bei Einkünften aus Selbtständigkeit haben Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Bedingt durch die Firmenanmeldung. Bei dem Minijob sind Sie angestellt bei einem Arbeitgeber.

Ja: Beim Minijob ist für den Angestellten mit der Lohnabrechnung alles erledigt - keine Krankenversicherungs- oder Sozialversicherungspflicht, keine Einkommensteuer.

Andererseits zahlt der Auftraggeber dem Selbständigen nur das Honorar; beim Minijob kostet ihn die Auszahlung von 3.000 € im Jahr etwas mehr als 1.000 € Abgaben (von bezahltem Urlaub mal abgesehen). Wenn man das berücksichtigt, wird der Vorteil des „Minijobs“ im Vergleich zur nebenberuflichen Selbständigkeit geringer, aber er bleibt: Die Steuern und Abgaben, die ein nebenberuflich Selbständiger auf ein Honorar von 4.000 € zahlt, sind mehr - falls sein Lohn aus dem Hauptjob sich nicht in der Nähe des Existenzminimums bewegt.

Schöne Grüße

MM

Danke!

na ja, überlege von Selbständigkeit auf Minijob zu wechseln, da ich sowieso seit einigen Jahren fast ausschließlich einen einzigen Kunden habe

Also ich bin der Meinung, wenn man nur einen Kunden hat, sollte man ganz genau prüfen ob man nicht sogar unter die Scheinselbständigkeit fällt (dazu gibt es genaue Vorgaben). Bei einem Auftraggeber würde ich den Minijob vorziehen, dort kann ja auch der Auftraggeber (ehem. Kunde) die Sozialabgaben übernehmen und man kann auch ein paar Monate über die normalen 450.-€ verdienen (auch dort gibt es genau geregelte Ausnahmen die man unbedingt nachlesen sollte, damit man nicht in irgend welche Fallen tritt).