Nebenberufliche tätigkeit

Ich beabsichtige, zukünftig eine nebenberufliche Tätigkeit auszuüben. Laut Arbeitsvertrag ist eine solche Tätigkeit nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt. Welche Folgen hätte es, wenn ich diese Zustimmung nicht einhole und bei der Tätigkeit „entdeckt“ werde?

Hallo,
wenn laut Arbeitsvertrag die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen ist, dann ist dies auf jeden Fall anzuraten. Logischerweise ist dies ein Verstoß und ich könnte mir vorstellen, je nachdem wie das Verhältnis zum Chef bestellt ist, kann eine Entdeckung eine Abmahnung zur Folge haben und damit wäre das Kündigungsverfahren in Gang. Ich bin kein Arbeitsrechtler, aber ich weiß, dass es Chefs und Kollegen gibt, die dann behaupten, dass aufgrund der Nebentätigkeit die Leistung im Betrieb nachgelassen habe.
Ich würde mir die Genehmigung des Vorgesetzten holen und ansonsten mit niemandem darüber reden. Die Beschreibung der Nebentätigkeit hielte ich möglichst knapp und sachlich und der eigentliche Haupterwerb wird dadurch nicht tangiert. Wenn es einen Betriebsrat gibt, kann der vielleicht auch eine Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Raasch

Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Frau Raasch.

Hallo Peter,
etwas verspätet aber nun - nach Krankheit und Karneval - eine einigermaßen erholte Antwort:
wenn die Pflichten aus Arbeits- oder Tarifvertrag, nämlich Informationspflicht oder Genehmigungspflicht - nicht eingehalten werden, kann es zur Abmahnung kommen.
Allerdings kann es auch schnell eine fristlose Kündigung werden, dann nämlich, wenn Du nicht nur die Informationspflicht verletzt hast, sondern mit der selbständigen Tätigkeit auch noch Deine Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Das wäre z.B. dann gegeben, wenn Du mit der nebenberuflichen Selbständigkeit Deinem Chef wirtschaftlich in`s Gehege kommst. Oder wenn du Ressourcen Deines Arbeitgebers für den Nebenjob nutzt (Telefon, Kopierer, Arbeitszeit…)
Also: Viel Glück und beste Grüße,
Birgitt Torbrügge
Unternehmensberaterin

Hallo Frau Torbrügge,

vielen Dank für Ihre Hilfe!