Nebenberufliche Tätigkeit als Geschäftsführer ?

Hallo Experten,

Hauptberuflich bin ich als Elektrotechniker tätig. Ich möchte aber bei einer Firma meiner Bekannten(eine GmbH) ein Nebenjob als Geschäftsführer aufnehmen(hauptsächlich würde ich beratende Tätigkeiten ausüben).
Ist es ohne Zustimmung meines jetzigen Arbeitgeber erlaubt, diesen Job auszuüben?
Auch wenn ich nur nebenbei arbeiten würde, wäre ich ja offiziel ein weiterer Geschäftsführer neben meinem Bekannten in der Firma.

Ist es also möglich, Nebenberuflich als Geschäftsführer zu agieren?

Danke! Viele Grüße
Marcel

Genehmigung einholen
Hallo Marcel,

grundsätzlich sind Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber anzuzeigen, liegen diese in einem Umfang, dass die ordnungsgemäße Ausführung der Haupttätigkeit in Frage gestellt sein könnte, oder ist (wie z.b. in meinem Arbeitsvertrag) das vorgesehen, muss erst die ausdrückliche Zustimmung des Haupt-AG vorliegen.

Ist es also möglich, Nebenberuflich als Geschäftsführer zu
agieren?

Ja sicher. Es gibt wahrscheinlich tausende von GmbH-Geschäftsführern, die nur auf dem Papier existieren und nicht aktiv die Geschäfte führen. Na ja und sich nicht im Klaren sind, dass es sehr wohl einen Haftungsdurchgriff gibt.

Gruß

Stefan

Hi Marcel,

Hauptberuflich bin ich als Elektrotechniker tätig. Ich möchte
aber bei einer Firma meiner Bekannten(eine GmbH) ein Nebenjob
als Geschäftsführer aufnehmen(hauptsächlich würde ich
beratende Tätigkeiten ausüben).

Für ein wenig Beratung braucht es nicht einen neuen Geschäftsführer. Sorry, aber IMHO wird da ein Strohmann gesucht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChr…
So ein Aufwand nur für hauptsächlich beratende Tätigkeiten?

Zumal, wie Stefan schon geschrieben hat, ein GF seinen Kopf für bestimmte Dinge hinhalten muß.
http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/plan…

Ob wirklich all diese Risiken auf dich warten, sei mal dahingestellt.

mfg Ulrich

grundsätzlich sind Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber
anzuzeigen, liegen diese in einem Umfang, dass die
ordnungsgemäße Ausführung der Haupttätigkeit in Frage gestellt
sein könnte,

Das ist richtig, man muss es anzeigen.

oder ist (wie z.b. in meinem Arbeitsvertrag) das

vorgesehen, muss erst die ausdrückliche Zustimmung des
Haupt-AG vorliegen.

Das ist nicht richtig, dieses Passus im Arbeitsvertrag ist ungültig.
Das hat mir mal ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gesagt.

Ist es also möglich, Nebenberuflich als Geschäftsführer zu
agieren?

Ja, sofern der obere Absatz eingehalten wird. Also man muss zu 100% den Hauptjob ausüben können.

MFG
Yonkyu