Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter

Hallo zusammen,

je mehr man „erwachsen wird“ und ins wahre Leben hinausgestoßen wird, muss man sich ja u.a. auch mit solch Sachen wie Versteuerung auseinandersetzen. Dazu habe ich - womöglich für einige von euch - relativ grundlegende Fragen. Etwas habe ich mich schon auf verschiedenen Internetseiten eingelesen.

Nimmt man eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit in einem (als gemeinnützig anerkannten) Sportverein an (als selbstständiger Übungsleiter), so habe ich gelesen, dass dort ein Steuerfreibetrag von 2400 € pro Jahr gilt. Ist das korrekt?

Liegt das Einkommen über diesem Betrag, müssen Steuern abgeführt werden.
Gibt es eine Internetseite mit einem „Rechner“, der für solch nebenberufliche Einkünfte ausgelegt ist?

Gewisse Gegenstände für den „Betrieb“ sind ja absetzbar.
Trifft das bei einem Tanzsporttrainer auf Gegenstände zu, wie beispielsweise Tanzschuhe, maßgeschneiderte Tanztrainings-Kleidung oder Bücher zur Fortbildung?
Wenn der Trainer wiederum Unterricht bei dritten Trainern nimmt, um sich selbst fortzubilden und dazuzulernen, ist auch das absetzbar?

Ich las von einer Fahrtkosten-Absetzung und vom Betrag 0,30€. Auf den konsultierten Internetseiten fehlte aber eine Angabe wie „0,30€ PRO KILOMETER“. Ich nehme an, dass es sich hier tatsächlich um 30 Cent pro km handelt?
Wird das auf Basis von Straßenweg oder Luftlinie berechnet?

Kennt jemand noch interessante, zusammenfassende Internetseiten zu dieser Thematik? Ich bin relativ unerfahren auf diesem Gebiet, möchte aber natürlich „ALLES“ wissen und nichts falsch machen.

Ich danke im Voraus für die Antworten!

Kyan

=HALLO()

Nimmt man eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit in einem
(als gemeinnützig anerkannten) Sportverein an (als
selbstständiger Übungsleiter), so habe ich gelesen, dass dort
ein Steuerfreibetrag von 2400 € pro Jahr gilt. Ist das
korrekt?

Korrekt.

Liegt das Einkommen über diesem Betrag, müssen Steuern
abgeführt werden.

Für den übersteigenden Betrag. Z.B.:
Einnahmen 5.000,
abzgl. Übungsleiterpauschale -2.400
zu versteuern als gewerblich oder selbständig (oder evtl. auch als Lohnsklave über den Arbeitgeber) 2.600

Zu beachten ist, wenn die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird, dann gibt es den Freibetrag nicht.

Gewisse Gegenstände für den „Betrieb“ sind ja absetzbar.
Trifft das bei einem Tanzsporttrainer auf Gegenstände zu, wie
beispielsweise Tanzschuhe, maßgeschneiderte
Tanztrainings-Kleidung oder Bücher zur Fortbildung?

Vom Grundsatz her ja, aber bei solchen Gegenständen könnte ein Finanzbeamter eine gemischte Nutzung konstruieren, beispielsweise wenn er annimmt, dass du Hobby-Turniertänzer bist und die Kleidung für diesen privaten Bereich verwendest. Ich würde es trotzdem erstmal als Berufsbekleidung ansetzen.

Wenn der Trainer wiederum Unterricht bei dritten Trainern
nimmt, um sich selbst fortzubilden und dazuzulernen, ist auch
das absetzbar?

Vom Grundsatz her ja, wenn es sich allerdings um normalen Unterricht handelt, wie beispielsweise „Workshop für Fortgeschrittene“ o.ä., dann besteht wieder das Problem der gemischten Nutzung, könnte also strittig sein, muss aber nicht.

Ich las von einer Fahrtkosten-Absetzung und vom Betrag 0,30€.
Auf den konsultierten Internetseiten fehlte aber eine Angabe
wie „0,30€ PRO KILOMETER“. Ich nehme an, dass es sich hier
tatsächlich um 30 Cent pro km handelt?

Bei selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit würde ich die tatsächlichen km ansetzen x 0,30 €, zuzüglich Abwesenheitspauschale.

Wird das auf Basis von Straßenweg oder Luftlinie berechnet?

Tatsächlich gefahrene km, wenn du also noch dreimal um den Block kurvst, weil du einen Parkplatz suchst, erhöht das die km. Auch hier kann es im Einzelfall anders zu werten sein, aber erstmal so ansetzen.

Wenn du die Betriebsausgaben ansetzt, dann zieh nur den Teil ab, der den steuerfreien Teil übersteigt. Beispielswese bei z.B. 3.000 Kosten setzt du dann 600 € an, dann sind alle froh. Aber dann kannst du eigentlich auch den ganzen Freibetrag weglassen, da Nullsummenspiel.

=TSCHÜSS()