Nebenberufliche Tätigkeit (lang)

Hallo liebe Experten,

so, habe mich grade durch das Archiv und diverse Links gekämpft, trotzdem bin ich nicht sonderlich viel schlauer geworden.

Also:

Ich überlege, mir eine Nebentätigkeit auf Gewerbeschein zu gönnen. Konkret geht es darum, Modeberatung zu betreiben, also Dienstleistung. Nichts mit Handwerk, also keine Schneidereien oder ähnliches, nur Outfitberatung.

Ich bin Vollzeit Angestellte, das werde ich auch voraussichtlich nicht aufgeben. Ich wurde nur von vielen Freunden, die ich freundschaftlich unentgeltlich berate darauf angesprochen, dass sie mir für die Hilfe gerne was bezahlen würden. Das habe ich bis jetzt abgelehnt und frage mich nun, wie blöd ich eigentlich war. :smile:

Als Vollzeitangestellte muss ich mich an die max. Wochenarbeitszeit von 10 Stunden pro Tag mit Beachtung der Ruhepausen halten, richtig?

Mein Arbeitgeber muss schriftlich zustimmen, ob ich das nebenberuflich tun darf - steht im Arbeitsvertrag, da weiß ich also bescheid, aber noch ist alles theoretisch.

Hierzu stellen sich mir noch einige Fragen:

  1. Gewerbe anmelden. Ich vermute, Beratung fällt unter Dienstleistung - muss ich hier bei der Anmeldung etwas beachten? Ergänzung: unter punkt 6 frage ich auch nach Gewerbeschein für „handel“ (nur mit bekleidung).

  2. Wieviel ich dadurch einnehmen werde, weiß ich noch nicht, könnten schätzungsweise so 200 - 300 € pro Monat für Beratung werden. Kann ich hierzu Rechnungen mit Mwst ausstellen? Lohnt sich das? Anfangs werden wohl die Ausgaben überwiegen, ob jemals wirklich nennenswerter Gewinn abfällt ist fraglich.

  3. In meiner WG ist ein Zimmer ab Juli wieder frei. Dort würde ich gerne ein Büro einrichten - also Computer, Telefon, Buchhaltungsunterlagen, Besucherecke und so weiter; ist das absetzbar bei so einer Dienstleistung? Es ist das kleinste Zimmer in der Wohnung, falls das von Bedeutung ist.

  4. Mein Auto - kann ich das als Firmenwagen anmelden? Bzw. könnte ich mir einen neuen Wagen (kleinwagen, nichts besonderes) auf Firmenkosten leasen und meine Privatfahrten dann praktisch mit 1% vom Neuwagenwert wegen geldwertem Vorteil versteuern?
    Wie sieht es bei dem Auto wenn mit Versicherung, Steuer, Benzin usw. aus? ist das auch absetzbar?

  5. Internet und Telefonkosten, Ausgaben für Modemagazine usw sind dann schätzungsweise auch absetzbar?

  6. Doch nochmal zum Gewerbeschein: Thema Handel. Wenn mein Arbeitsgeber mir gebrauchte Bekleidung verkauft, darf ich diese ganz normal (unter berücksichtigung von Mwst) zu etwas höheren Preisen weiterverkaufen?

Was ist sonst noch alles interessant in Zusammenhang mit dieser Nebentätigkeit?

Natürlich werde ich mich zu konkreten Punkten dann mit einem Steuerberater zusammensetzten - aber vorab will ich einfach mal wissen, ob es sich lohnt, diesen Gedanken weiter zu verfolgen.

Freue mich über jede Anregung und Info.

vielen Dank fürs lesen
grüße
alexa

Hallo Alexa,

die Fragen schreien geradezu nach einer qualifizierten Beratung durch einen Steuerberater. Ich würde daher empfehlen, einen solchen aufzusuchen. Die paar Euro für die Beratung ersparen Dir sicher einiges an Ärger und Suchereien.

Aber erstmal ein paar Anhaltspunkte, soweit ich die als (Steuer-)Laie beantworten kann:

angesprochen, dass sie mir für die Hilfe gerne was bezahlen
würden. Das habe ich bis jetzt abgelehnt und frage mich nun,
wie blöd ich eigentlich war. :smile:

gar nicht, denn die (kostenlose) Werbung durch Empfehlung ist sicher mehr wert :smile:

Als Vollzeitangestellte muss ich mich an die max.
Wochenarbeitszeit von 10 Stunden pro Tag mit Beachtung der
Ruhepausen halten, richtig?

richtig. Und das wird auch das größte Hindernis sein, denn Du musst ja vielleicht auch für Deinen Chef mal ein paar Überstunden machen.

Mein Arbeitgeber muss schriftlich zustimmen, ob ich das
nebenberuflich tun darf - steht im Arbeitsvertrag, da weiß ich
also bescheid, aber noch ist alles theoretisch.

Ist tatsächlich so. Der Arbeitgeber darf die Genehmigung aber nicht verweigern, es sei denn, es stehen dringende betriebliche Gründe dagegen. Solche wären z.B. wenn Du Deinem Chef Konkurrenz machen würdest oder jeden Morgen übermüdet zur Arbeit erscheinen würdest.

  1. Gewerbe anmelden.

Es schadet sicher nicht, Beratung und Handel mit anzumelden. Du musst ja dann keinen Handel betreiben. Ich habe das früher genauso gemacht, schon um die Händlerrabatte von den Lieferanten zu bekommen. Die wollen nämlich meist eine Gewerbeanmeldung sehen, auf der „Handel“ mit draufsteht.

  1. Wieviel ich dadurch einnehmen werde, weiß ich noch nicht,
    könnten schätzungsweise so 200 - 300 € pro Monat für Beratung
    werden. Kann ich hierzu Rechnungen mit Mwst ausstellen?

Es gibt eine jährliche Umsatzgrenze. Wenn Du darunter bleibst, kannst Du ohne MwSt. abrechnen, aber Du kannst auch selbst die MwSt. (sogenannte Vorsteuer) nicht von Deinen Ausgaben abziehen. Ist meist für die Kunden besser, weil Du dann billiger anbieten kannst. Wegen der Umsatzgrenze kann Dir der Steuerberater (oder der nette Beamte beim Finanzamt) weiterhelfen.

  1. In meiner WG ist ein Zimmer ab Juli wieder frei. Dort würde
    ich gerne ein Büro einrichten

sollte kein Problem sein, wenn es kein Durchgangszimmer ist (vermutlich nicht, wenn es ein WG-Zimmer war). Das es das kleinste Zimmer ist, macht die Sache beim FA eher noch glaubhafter. Wichtig: Keine Privaten Gegenstände dort aufbewaren, falls das Finanzamt mal prüfen kommt.

  1. Mein Auto

Ich habe früher immer einen alten Grebrauchtwagen gefahren und alles abgesetzt. Mit den neuen Regelungen kenne ich mich nicht aus, aber wenn Du glaubhaft machen kannst, das der Wagen ausschließlich geschäftlich genutzt wird, kannst Du Ihn als Firmenwagen ansetzen. Wichtig: Möglichst ein Fahrtenbuch führen, falls das FA mal wegen privater Nutzung nachfragt.

  1. Internet und Telefonkosten, Ausgaben für Modemagazine usw
    sind dann schätzungsweise auch absetzbar?

Telefonkosten anteilig. Ich teile meine Rechnung in privat und geschäftlich auf. Das geht mit Einzelverbindungsnachweis ganz gut. Wenn Du ISDN hast, nutze einfach die zweite Rufnummer zum telefonieren für das Geschäft, dann ist es ohne großes Herumgerechne in der Rechnung sichtbar.
Internet: wenn überwiegend geschäftlich, dann absetzbar. Bei Privatnutzung kann es schwierig werden. Inzwischen akzeptieren die FA aber auch anteilige Nutzung.
Modemagazine = Fachliteratur. Aber die Finanzämter stellen sich da manchmal etwas komisch an. Auch hier bringt der Steuerberater deutliche Vorteile.

Gruß
Marian