Herr Maier sitzt gerade an seiner Einkommensteuererklärung für 2010. Er arbeitet Vollzeit und hat zusätzlich als freiberuflicher Mitarbeiter in einer anderen Firma über das ganze Jahr verteilt immer mal wieder einen Tag gearbeitet. Dafür hat er im Dezember 3600 Euro steuerfrei erhalten.
Muss dieser Betrag im Ganzen als steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug angegeben werden, oder könnte er die Summe auch auf 12 Monate verteilt (= 300 Euro/Monat) angeben und wäre damit im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung aus der Nummer raus?