… nur mal zum Vergleich: im öffentlichen Dienst darf man offiziell max. 7.5 Stunden nebenbei arbeiten, damit das geringfügig bleibt, mehr erlaubt das öff. Dienstrecht nicht.
Die Geringfügigkeit wird auch daran gemessen, daß man „nicht zuviel“ nebenbei verdient (bei Beamten max. so etwa 4000 Euro pro Jahr, wenn man irgendwo als Angestellter nebenbei jobt, also „fast nix“ zusätzlich), ansonsten wird die Geringfügigkeit in Frage gestellt. Und da man am Anfang meist viel Ausgaben hat, kann man guten Gewissens Geringfügigkeit behaupten.
Und: wo kein Kläger, daein Beklagter.
Schwipp
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