Nebenberufliche Tätigkeit

Hallo zusammen,
wie ist das den - nebenberufliche Tätigkeit als Organist in der Kirche.
Einnahmen 2016 4500 € + 300 € Fahrtkostenersatz.
Ausgaben für Gesangsbücher 90 €.

Zählt der Fahrtkostenersatz auch zu den Einnahmen dazu? Können die Ausgaben einfach abgezogen werden - und davon dann der Freibetrag von 2.400 €?

Sodass in Zeile 4 der Anlage S dann der steuerpflichtige Anteil von 2.310 € eingetragen wird?

Vorab vielen Dank für eure Hilfe!!!