Guten Tag,
ein sehr komplexes Thema.
Sie sollten aufjeden Fall einen Steuerberater hinzu ziehen!
Dieser Text ersetzt keine individuelle Steuerberatung und ist auch nicht als solche zu verstehen!
Also zum Thema:
Die Steuer berechnet sich nach Einkommenssteuer-Tarif (§32a EStG).
Wichtig ist hierbei bei Personen mit Gewerbe und Hauptberuf, dass Einkommen(besser gesagt das zvE=zuversteuerne Einkommen) errechnet sich aus:
Einkünfte aus Gewerbe (§15EStG)+ Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§19 EStG) - eventuelle Sonderausgaben.
Gewinn(§4) aus Gewerbe = Einnahmen - Ausgaben
Überschuß aus nicht selbständiger Arbeit = Einnahmen (§8 EstG) - Werbungskosten (§9 + §9a).
Es ist also konkret gar nicht möglich zu sagen wie in welcher Höhe der Gewerbegewinn zu versteurn ist.
Eine Übersicht zur Steuer je nach zvE bietet dieses Schaubild:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Steu…
zum Punkt 2:
Umsatz immer egal.wirden IMMER die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 / 19% abgezogen.
zum Punkt 3:
Die Rechtsformwahl ist von vielen und dabei sehr unterschiedlichen Faktoren abhängig.
die Unternehmensformen GbR oHG sind Personengesellschaften mit persönlicher Haftung.
Das heißt, es wird genauso besteuert wie sonst auch über die Einkommensteuer.
Sie machen also weder steuerlich noch rechtlich Sinn.
In betracht käme also nur eine GmbH.
Dazu bedarf es aber definitiv Beratung, da dass Thema äußerst kompliziert ist.
Vereinfacht gesagt:
Vorteil der GmbH ist, dass man nicht persönlich in die Haftung genommen werden kann.
Steuerlich ist das ganze aber weitaus schwerer.
Zu nächst wird die GmbH konstant mit 15% vom zvE besteuert.
Danach (egal ob man selbst Angestellter der GmbH ist oder ob man das Geld der GmbH entnimmt) muß man selbst noch einmal, dass Entnohmene wird noch einmal PERSÖNLICH über die Einkommenssteuer versteuern.