Nebenberufliches Kleingewerbe §19

Hallo,

vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen.

nehmen wir mal an:

ich habe eine feste Anstellung in Teilzeit und verdiene dort ca. 700 €
nebenbei verdiene ich mir als Aushilfe in einer anderen Tätigkeit ca. 250 - 500 € dazu.
Soweit die Fakten.

Nun möchte ich nebenbei in der Bildbearbeitung einen losen Euro verdienen. Dies muss jedoch auf Rechnung geschehen. Ist die Kleinunternehmerregelung hier für mich die beste Wahl? Kann ich trotz der beiden anderen Jobs noch ein Kleingewerbe betreiben? Als Kleinunternehmer bin ich ja von der Umsatzsteuer befreit, wie ich das gelesen habe. Zählt das dann trotz meiner anderen Einkünfte?
Gilt die Grenze von 17.500 Euro nur für das Kleinunternehmen oder zählen dort mein anderweitiger Erwerb dazu? Und falle ich mit dem zweiten Job in Lohnsteuerklasse 6? Also der Job in dem ich weniger Geld verdiene? Fragen über Fragen. Und ich hoffe auf Antworten :smiley:

Hallo essell,
ich würde die in jedem Fall zu der Kleinunternehmerregelung raten. Ja Du bist Umsatzsteuer befreit, aber eben nur auf das Kleingewerbe bezogen. Die 17500 Euro Grenze bezieht sich ebenfalls auf das Kleingewerbe. Steuertechnisch wird später aber alles in einen Topf geworfen. Pass also auf, dass Du nicht allzuviel mit dem Kleingewerbe verdienst … ich hoffe Du verstehst :smile:

Bzgl. der Steuerklasse kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.

Gruß trulla22

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Hallo essell,

sie bist nicht generell umsatzsteuer-befreit! das gilt nur bis zu einem jahresumsatz (und nu nagel mich nicht fest) von 17500 Euro! genau weiß ich das aber nun nicht. der reingewinn darf jedoch nicht über 5000 euro pro jahr steigen, da die kleingewerbe-regelung sonst nicht mehr greift! die anderen beschäftigungsverhältnisse werden dabei nicht mit eingerechnet!

grundsätzlich rate ich schon zu einem kleingewerbe, jedoch muss man sich schlau machen in wie fern man einer institution wie der IHK als mitglied beitreten muss. aber auch da gibts dann wieder eine staffelung je nach verdienst. unter einem gewissen satz ist man sogar kostenfrei mitglied!

ein weiterer aspekt ist die krankenversicherung. da sie in einem arbeitsverhältniss stehen das man als „haupttätigkeit“ bezeichnen kann, und da dann auch krankenversichert sind, brauch sie keine extra krankenversicherung abzuschließen. sollte es aber, was zu wünschen ist, eine vollzeit beschäftigung werden, muss man sich natürlich privat krankenversichern!

ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen. und wünsche viel glück und viel schaffenskraft!

mfg knietsch

hallo,
soweit ich weis, werden alle Einkünfte zur berechnung
addiert!