Ein Freiberufler macht eine EÜR und übt zusätzlich eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter vhs (anderes Fachgebiet), davon sind 2.100 steuerfrei.
Sollten diese Einnahmen dann eigentlich auch in der EÜR bzw. in der Gewinnermittlung der hauptberuflichen Tätigkeit erscheinen - oder nicht?
Was hätte das für steuerliche Konsequenzen wenn sie dort aufgeführt, bzw. nicht aufgeführt sind?
Für eine Antwort herzlichen Dank!