Nebenberuftlich Fotografin

Hallo,

eine Person hat einen Angestelltenjob. Sie fotografiert als Hobby.

Wenn die Person nun an eine Firma gerät, die ihre Fotos gerne benutzen würde und ihr auch Auftragsarbeiten geben könnte (in kleinem Rahmen), was mus dann beachtet werden?

Muss die Person einen Gewerbeschein beantragen? Oder ist sie dann freiberufliche Künstlerin? Wie muss sie das abrechnen?

Die Person hat das ihrem Chef erzählt. Der sagt, das geht in Ordnung, wenn sie nebenher Fotos macht.

LG IA

der Fotograf kann Handwerker, Freiberufler, Künstler,
Designer, Journalist und sonst was sein;
möglich ist alles; Abgrenzungsschwierigkeiten vorprogrammiert;
u.a. hier:

http://www.fotorecht.de/publikationen/meister.html

Hi,

danke für den link, ich habe ihn an die hobbyfotografin weitergegeben.

Grüße

IA

wie sieht das aus?

der Fotograf kann Handwerker, Freiberufler, Künstler,
Designer, Journalist und sonst was sein;
möglich ist alles; Abgrenzungsschwierigkeiten vorprogrammiert;
u.a. hier:
http://www.fotorecht.de/publikationen/meister.html

Ganz interessant.
Was meinst du, wie sieht das bei Fotoarbeiten für den eigenen betrieblichen Bedarf aus?
Beispiele:

  • Ein Unternehmen fertigt selbst Fotos von den eigenen Produkten und Betriebsstätten für die Homepage oder den Katalog?
    Etwas anders:
  • Ein Unternehmen fertigt selbst Fotos von Handelsware, welche eingekauft, dann fotografiert wird und die Fotos für die Werbung verwendet?
    Noch anders:
  • Ein Unternehmer vermittelt nur „Dinge“ und fotografiert diese für die Vermittlungstätigkeit (z.B. Partnervermittler macht Porträtsfotos, oder Immobilienmakler macht Häuserfotos).
    MfG

Ganz interessant.
Was meinst du, wie sieht das bei Fotoarbeiten für den eigenen
betrieblichen Bedarf aus?

Hi,

das wäre ja kein Problem, oder? Denn dann macht das Unternehmen ja die Bilder selber.

Die Frage ist nur, ob jemand im Unternehmen die Bilder professionel genug machen kann.

LG IA

Ganz interessant.
Was meinst du, wie sieht das bei Fotoarbeiten für den eigenen
betrieblichen Bedarf aus?

Hi,

Hallo.

das wäre ja kein Problem, oder?

Das war die Frage!

Denn dann macht das Unternehmen ja die Bilder selber.

Und?
Insbesondere letzteres Beispiel der Vermittler lässt das nicht so eindeutig erscheinen.
Partnervermittler: Fertigt Portätfotos
Immomakler: Fertigt Architekturfotos

Denn es heißt doch:
Zum Bereich der handwerklichen Fotografie gehören Personen und Sachfotografien, also z.B. Porträt-, Paß-, Bewerbungs-, Hochzeitsfotos, Architektur- und Produktfotografie.

Insbesondere werden solche Fotos doch auch nachbearbeitet! Also Hand angelegt.
Es sind doch keine journalistischen Arbeiten.

Oder ist das Fotografenhandwerk nur auf physische Fotoarbeiten beschränkt? Also Fotos auf Papier, keine virtuellen digitalen Bilder!

Was ist dann, wenn der Immo.makler das Foto ausdruckt und damit handwerklich arbeitet, weil er es ins Fenster hängen will?

Ist das wirklich so ganz klar???

Die Frage ist nur, ob jemand im Unternehmen die Bilder
professionel genug machen kann.

Keineswegs. Um so besser steht er ja in Konkurrenz zu den Handwerksmeistern.

MfG