Guten Morgen…
vielleicht kann mir jemand bei folgendem Fallbeispiel weiterhelfen…
Frau Schmidt bezieht Arbeitslosengeld I und II. (Frau Schmidt hatte ihre Ausbildung beendet und war anschließend umgehend in die Arbeitslosigkeit gerutscht…)
Nun hatte Frau Schmidt für den Monat Dezember 05 eine Aushilfstätigkeit.
Sie verdiente 252 Euro, und arbeitete nicht mehr als 15 Stunden die Woche.
Frau Schmidt, noch etwas unerfahren in Bezug auf Sozialleistungen, stiefelte noch vor Antritt ihrer Stelle zum Amt für Arbeitslosengeld II. Man bedankte sich dort für die Auskunft und wünschte ihr viel Spaß.
Nun erhielt Frau Schmidt vom Amt für Arbeitslosengeld II einen Einlauf, sie solle sich gefälligst an die Agentur für Arbeit wenden, schließelich beziehe sie dort ja auch Geld. Frau Schmidt stampfte nun also zur Agentur für Arbeit, zeigte dort stolz ihren Gehaltsnachweis vor und war etwas erstaunt, als man ihr dort sagte:
"Genau 15 Stunden die Woche? Das ist sozialversicherungspflichtig!
Sie haben keinen Anspruch mehr auf ALG I!
Frau Schmidt ist etwas ratlos. Sie rechnet. Verdient hat sie 252 Euro.
Von der Agentur für Arbeit erhält sie normalerweise 334 Euro.
Zunächst beschließt Frau Schmidt, NIE WIEDER eine Aushilfstätigkeit anzunehmen. Und zum anderen denkt sie sich: „Und jetzt?“
Fehlen ihr doch nun -rechne hin und rechne her- 82 Euro in diesem Monat. Frau Schmidt fragt sich, ob denn nicht das Arbeitslosengeld II-Amt ihr aushelfen würde…?!?
Die nette Frau von der Agentur für Arbeit legte Frau Schmidt außerdem noch ans Herz, nochmal zum ehemaligen Aushilfs-Arbeitgeber zu gehen, und dort zu betteln, man würde ihr doch bitte bescheinigen, Frau Schmidt hätte nur 14 Stunden und 59 Minuten gearbeitet. Frau Schmidt denkt sich natürlich als erstes: „Kleinscheißer!!“
Zu anderen fragt sie sich: „Ist doch nicht ganz sauber, die Sache?“
War sie doch so stolz, eine Aushilfstätigkeit gefunden zu haben und hat sie doch sofort alles dem Amt für Arbeitslosengeld-II gemeldet.
Dort würde man sich doch wundern, wenn Frau Schmidt nun ankäme, sie hätte doch nicht 15 Stunden gearbeitet, sondern ne Minunte weniger…
Auch das Gehalt würde doch nun, wo Frau Schmidt weniger als angegeben arbeitete, neu berechnet werden müssen. Oder?
Frau Schmidt ist etwas ratlos…Kann ihr jemand weiterhelfen?
Liebe Grüße