Nebenbeschäftigung

Wieviel Stunden darf im Nebenjob gearbeitet werden?
Lt. Arbeitszeitgesetz dürfen normalerweise 8 Stunden pro Tag nicht überschritten werden (-> 48 Stunden/Woche).
Es gibt aber noch eine Fünftel-Vermutung, die besagt, dass nur 1/5 der Arbeitszeit des Hauptjobs für den Nebenjob verwendet werden darf.

Bsp: Hauptjob 38,5 Stunden/Woche (z.B. Mo-Fr)
Nebenjob 8,0 Stunden/Tag (z.B. Sa)
Gesamt: 46,5 Stunden/Woche

-> Gemäß Arbeitszeitgesetz ist dies rechtens.

Nach der Fünftel-Vermutung dürfe die Zeit im Nebenjob in o.g. Beispiel nur 7,7 Stunden (38,5 x 1/5)betragen.

Welche Regelung ist nun gültig?

Hi!

Lt. Arbeitszeitgesetz dürfen normalerweise 8 Stunden pro Tag
nicht überschritten werden

Nö - sind 10! OK, im Schnitt müssen da 8 stehen, aber egal…

(-> 48 Stunden/Woche).

Es gibt aber noch eine Fünftel-Vermutung, die besagt, dass nur
1/5 der Arbeitszeit des Hauptjobs für den Nebenjob verwendet
werden darf.

Gilt nur für Beamte.

Bsp: Hauptjob 38,5 Stunden/Woche (z.B. Mo-Fr)
Nebenjob 8,0 Stunden/Tag (z.B. Sa)
Gesamt: 46,5 Stunden/Woche

-> Gemäß Arbeitszeitgesetz ist dies rechtens.

Richtig! Und insofern spricht nix dagegen.

Nach der Fünftel-Vermutung dürfe die Zeit im Nebenjob in o.g.
Beispiel nur 7,7 Stunden (38,5 x 1/5)betragen.

Gilt nur bei Beamten!

Welche Regelung ist nun gültig?

ArbZG. Zumindest, sofern wir von Arbeitnehmern sprechen. Tun wir das nicht, sondern reden von Beamten, greift automatisch das ArbZG nicht, da es für Arbeitnehmer geschrieben wurde…

LG
Guido

Hallo,

Der Hauptarbeitgeber hat 3 Möglichkeiten, einen Nebenjob abzulehnen:

  1. Die Kriterien laut Arbeitszeitegesetz werden überschritten (10 Std. pro Tag x 6 Tage = 60 Std. pro Woche).
  2. Die Arbeitsleistung leidet darunter.
  3. Der Nebenjob soll in einem Konkurrenzbetrieb erfolgen.

Jürgen Kunze
http://www.1a-arbeitsplatz.de