Nebenbeschäftigung

Hallo :smile:

Angenommen ein Arbeitnehmer arbeitet in einem Pflegeheim und möchte nun gerne eine Nebenbeschäftigung eingehen, Arbeitgeber genehmigt dies auch, jedoch NICHT in einer pflegerischen Nebentätigkeit, also AN darf nebenher nicht auch in der Pflege arbeiten, da dies Lt., in diesem Fall, AVR Bayern untersagt ist.
Ist das überhaupt zulässig, dass es solche Einschränkungen gibt ?

Gruß, pinguin

Hi!

Ist das überhaupt zulässig, dass es solche Einschränkungen
gibt ?

Ohne jetzt die AVR im Detail zu kennen: Grundsätzlich ist das zulässig.

Wenn Du das Ganze mal auf ein Unternehmen beziehst, dass im Vertrieb tätig ist, wird auch deutlicher, warum man dem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen darf…

Gruß
Guido