Hallo 
Angenommen ein Arbeitnehmer arbeitet in einem Pflegeheim und möchte nun gerne eine Nebenbeschäftigung eingehen, Arbeitgeber genehmigt dies auch, jedoch NICHT in einer pflegerischen Nebentätigkeit, also AN darf nebenher nicht auch in der Pflege arbeiten, da dies Lt., in diesem Fall, AVR Bayern untersagt ist.
Ist das überhaupt zulässig, dass es solche Einschränkungen gibt ?
Gruß, pinguin