ich weiß, dass dieses Thema kürzlich hier schon aufgenommen worden ist, allerdings habe ich dabei eine Sache nicht ganz verstanden: Ich darf also grundsätzlich eine Nebenbeschäftigung während der Ausbildung ausführen. Muss ich diese meinem 1. AG auf jeden Fall im Vorhinein mitteilen, oder besteht die Angabepflicht nur, wenn der Job in Konkurrenz zur Ausbildung steht?
In meinem Fall handelt es sich um eine Ausbildung zur Krankenschwester. Ich möchte nebenbei einmal samstags 8 Stunden in einer Kneipe jobben. Mein AG2 ist auch damit einverstanden, das ich an den Samstagen, an denen ich auf Station eingesetzt werde, nicht bei ihm arbeiten muss.
Und wie ist das mit der Probezeit? Stimmt es, dass die Krankenpflegeschule im ersten halben Jahr auf keinen Fall eine Nebenbeschäftigung erlaubt?
Ist eine ungemeldete Nebenbeschäftigung ein Kündigungsgrund in der Probezeit und/oder danach?
ich weiß, dass dieses Thema kürzlich hier schon aufgenommen
worden ist, allerdings habe ich dabei eine Sache nicht ganz
verstanden: Ich darf also grundsätzlich eine
Nebenbeschäftigung während der Ausbildung ausführen. Muss ich
diese meinem 1. AG auf jeden Fall im Vorhinein mitteilen, oder
besteht die Angabepflicht nur, wenn der Job in Konkurrenz zur
Ausbildung steht?
Der AG muß über eine Nebentätigkeit in Kentniss gesetzt werden und kann dann entscheiden, ob diese von ihm gestattet wird. Ist das nicht der Fall, kann er die Nebenbeschäftigung untersagen. Bei Zuwiederhandlung ist in bestimmten Fällen, eine sofortige Aufhebung des Ausbildungsvertrages möglich.
In meinem Fall handelt es sich um eine Ausbildung zur
Krankenschwester. Ich möchte nebenbei einmal samstags 8
Stunden in einer Kneipe jobben. Mein AG2 ist auch damit
einverstanden, das ich an den Samstagen, an denen ich auf
Station eingesetzt werde, nicht bei ihm arbeiten muss.
Jetzt fragt sich nur, ab dein AG 1 auch damit eiverstanden erklärt, das du deine freien Wochenenden, die normal deiner Erholung dienen sollen, an anderer Stelle deine Energie einsetzt.
Und wie ist das mit der Probezeit? Stimmt es, dass die
Krankenpflegeschule im ersten halben Jahr auf keinen Fall eine
Nebenbeschäftigung erlaubt?
Das steht in deinem Vertrag. Ich jönnte mir das schon vorstellen.
Ist eine ungemeldete Nebenbeschäftigung ein Kündigungsgrund in
der Probezeit und/oder danach?
Ja, innerhalb der Probezeit ist sowieso keine Begründung notwendig und außerhalb auf jedenfall, weil du deinen Ausbildungsvertrag brichst. Schau mal da rein. ist recht interessant.