Hallo zusammen,
weiss jemand ob nach deutschem Arbeitsrecht es OK ist, die Genehmigung für eine Nebenbeschäftigung zu verweigern mit dem Hinweis dass der aktuelle Arbeitsplatz eine Vollzeitstelle ist? Weitere Begründung ist, die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers würde es diesem nicht erlauben da ansonsten die rechtlich erlaubte Arbeitszeit überschritten wird.
Als Nebeninfo: der Arbeitsvertrag sieht allerdings vor dass Überstunden im Rahmen des notwendigen (innerhalb des gesetzlichen Rahmens) geleistet werden müssen.
Wäre dankbar für Infos. Vielen Dank schon mal,
Fritz
Hallo
Wenn durch den Nebenjob die gesetzlich höchstzulässige Arbeitszeit überschritten wird, wäre dies sicher ein durchaus zulässiger Grund für die Verweigerung.
Gruß,
LeoLo
Weisst Du bei was in Deutschland die gesetzlich erlaubte Arbeitszeit liegt?
Merci,
Fritz
Hallo
Weisst Du bei was in Deutschland die gesetzlich erlaubte
Arbeitszeit liegt?
ArbZG § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Abweichende Vereibarungen über TV und/oder BV sind begrenzt möglich.
siehe: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/__7.html
Gruß,
LeoLo
Hi,
zufällig haben wir gerade heute ein Training darüber gehabt.
So einfach kann es sich ein AG nicht machen.
Er muss schon berechtigte Einwände haben, die genau auf das anvisierte Nebengeschäft eingehen.
Wenn es sich um ein Nebengeschäft handelt, das fachlich das Hauptgeschäft nicht tangiert, dann bleibt als einziger Grund nur noch die zeitliche Belastung. Aber dieser Grund muss, wie schon gesagt, individuell begründet werden.
Gruss,