angenommen jemand verkauft seine auf ihn registrierten Internetdomains - muss er die Einnahmen daraus bei seinem Bafoegamt melden bzw. beim naechsten Bafoegantrag angeben?
Kennt jemand Gesetzestexte bzw. Internetseite welche darueber informieren?
angenommen jemand verkauft seine auf ihn registrierten
Internetdomains - muss er die Einnahmen daraus bei seinem
Bafoegamt melden bzw. beim naechsten Bafoegantrag angeben?
Hallo,
tja, das kommt drauf an, ob hier schon eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Wenn man es dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht macht, also sozusagen mit dem Domain-Grabbing Geld verdienen will, liegt tendenziell eine gewerbliche Tätigkeit vor. Der Gewinn sind dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 15 EStG und somit auch im Bafög als anrechenbares Einkommen anzusetzen.
Bsp. jeden Monat reserviert man 10 Domains in der Hoffnung sie verkaufen zu können und ist mal mehr, mal weniger erfolgreich.
Nur wenn man bspw. seine privaten Domains wegen Nichtgefallen nun versilbert, wären es keine Einkünfte im steuerlichen Sinne und damit auch nicht anzugeben. Hier wäre dann nur daraus entstehendes Vermögen anzugeben.
Bsp. aus Jugendzeiten hat man noch eine lustige Domain, die nun ein Großkonzern haben will und der macht ein unwiderstehliches Angebot und zahlt 10.000 Euro. Dann wären zwar die Einnahmen keine Einkünfte, man würde aber über maßgebliches über dem Freibetrag liegendes Vermögen verfügen.