Nebeneinkommen während der Arbeitslosigkeit

Liebe Experten,

ich bekomme zur Zeit Arbeitslosengeld und plane eine „halbe Selbständigkeit“. Zwei Online- und PR-Agenturen bieten mir an, als Selbständiger/Freiberufler für sie zu arbeiten - unregelmässig und in Einzelprojekten. Das Arbeitsamt erlaubt dieses Nebeneinkommen, solange man die gesetzlichen Grenzen einhält. Ich möchte keine ICH-AG gründen und auch kein Überbrückungsgeld beantragen, sondern nur die Zeit bis zur nächsten Festanstellung sinnvoll überbrücken.

Vom Arbeits- und Finanzamt waren dazu bis jetzt aber leider keine hilfreichen Antworten zu bekommen…

  1. Wie werde ich in diesem speziellen Fall Freiberufler (geht das als Texter/Konzeptioner)?
  2. Was bedeutet das formal (Steuern, Versicherungen)?
  3. Oder empfiehlt es sich in diesem speziellen Fall, in die „Halb-Selbständigkeit“ zu gehen (z.B. als Gewerbetreibender)? Wenn ja, wie kann ich vorgehen?

Vielen Dank vorab für die Hilfe!
Mathias von Gemmingen

Liebe Experten,

ich bekomme zur Zeit Arbeitslosengeld und plane eine „halbe
Selbständigkeit“.

Was soll denn „halbe Selbststaendigkeit“ sein?
Sprechen wir lieber von selbststaendiger Nebentaetigkeit.

Zwei Online- und PR-Agenturen bieten mir an,

als Selbständiger/Freiberufler für sie zu arbeiten -
unregelmässig und in Einzelprojekten. Das Arbeitsamt erlaubt
dieses Nebeneinkommen, solange man die gesetzlichen Grenzen
einhält.

Ja, unter 15 Stunden und unter 164 Euro (Genaue Zahl ueberpruefen).
Ueber 15 Stunden woechentlich bist Du nicht mehr arbeitslos, alles was ueber 164 Euro eingenommen wird, wird vom ALG abgezogen.

Ich möchte keine ICH-AG gründen und auch kein

Überbrückungsgeld beantragen, sondern nur die Zeit bis zur
nächsten Festanstellung sinnvoll überbrücken.

Vom Arbeits- und Finanzamt waren dazu bis jetzt aber leider
keine hilfreichen Antworten zu bekommen…

  1. Wie werde ich in diesem speziellen Fall Freiberufler (geht
    das als Texter/Konzeptioner)?
  2. Was bedeutet das formal (Steuern, Versicherungen)?
  3. Oder empfiehlt es sich in diesem speziellen Fall, in die
    „Halb-Selbständigkeit“ zu gehen (z.B. als Gewerbetreibender)?

Das ist wohl ein Missverstaendnis. Ob Freiberufler oder Gewerbetreibender, beides ist ein Unternehmer, in deinem fall ein Teilzeitunternehmer :wink:.

Wenn ja, wie kann ich vorgehen?

Indem du Hausaufgaben machst und Dir das hier durcharbeitest:
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber_old/frameset.html
Gruss, Petersen

Vielen Dank vorab für die Hilfe!
Mathias von Gemmingen

Hi Herr von G.

Vom Arbeits- und Finanzamt waren dazu bis jetzt aber leider
keine hilfreichen Antworten zu bekommen…

das tät mich wundern tun, denn jeder der wo sich arbeitslos meldet bekommt ob er will oder nicht ein heft mit Grundregeln mit. So er lesen kann, findet er dort ALLE Informationen rund um Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche und Nebentätigkeiten!

  1. Wie werde ich in diesem speziellen Fall Freiberufler (geht
    das als Texter/Konzeptioner)?

Nix da, dann wärste ja selbständig. Das einzige was wo geht ist ne „geringfügige Beschäftigung“. Freibetrag 320 euro glaub, alles darüber wird vom ALG abgezogen.

  1. Was bedeutet das formal (Steuern, Versicherungen)?

nix, denn was du vorhast geht nicht!

  1. Oder empfiehlt es sich in diesem speziellen Fall, in die
    „Halb-Selbständigkeit“ zu gehen (z.B. als Gewerbetreibender)?

Halbselbständig kennt das AA nicht!

gruss

Hallo Mathias
Wenn du unter den gesetzlichen Grenzen,also unter 15 Stunden und 165 Euro (bitte beim Arbeitsamt nochmal genau nachfragen) bleibst, kannst du dich auch nebenbei selbständig machen. Solang du die Vorgaben aber einhälst wirst du weiterhin als Arbeitslos geführt und bleibst auch über das Arbeitsamt versichert.
Wenn du dir nicht sicher bist ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, kannst du dir das hier mal ankucken:
http://www.steuernetz.de/content/ste2002/gse/untersc…

Aber soweit ich deine Beschreibung verstanden habe, wirst du wohl nicht unter die Freiberufler fallen.

Ob dein Einkommen unregelmäßig ist oder nicht ist für das AA uninteressant. Die interessiert nur wie lang du arbeitest und was du verdienst. Du wirst dann wahrscheinlich monatlich nachweisen müssen, wieviel du verdient hast und wieviel Ausgaben du in dem Zusammenhang hattest etc.
Einfach zu deinem Berater gehen, sagen das du nebenbei Selbständig arbeiten willst und unter 15 Stunden arbeiten wirst.
Die geben dir dann schon Infoblätter und Formulare mit. Auch was du sonst noch brauchst wird dir dein Berater schon sagen, oder wo du dich weiter informieren kannst.

Grüße
Lorena

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank fuer Eure Hilfe!
V.a. der Link zu E-Lancer-NRW beantwortet meine Fragen.

Danke!
Mathias von Gemmingen