Nebeneinkünfte als Model

Hallo,

ich arbeite hin und wieder, sehr selten, als Model neben meinem Hauptberuf. Bisher waren es aber nur Arbeiten ohne Entgeld, spich ich habe bisher nie etwas damit verdient.

Wie sieht das ganze denn aus, wenn man Jobs mit Bezahlung annehmen möchte?!? Im Netz geistern ja die verschiedensten Möglichkeiten…

Ist es zwingend notwendig ein Gewerbe anzumelden, wenn es sich nur um geringe Einnahmen handelt? Es muss doch eine Möglichkeit geben, legal einen Modeljob gegen Entgeld anzunehmen ohne das man ein Gewerbe anmelden muss.

Nach tel. Rückfrage beim Steuerberater wurde zu einem Gewerbe geraten, wobei der Aufwand aber in meinen Augen nicht im Verhältnis steht.

Ich hoffe ihr könnt hier ein paar mehr Informationen geben, damit alle (zukünftigen) Models etwas davon haben.

LG

Ist es zwingend notwendig ein Gewerbe anzumelden, wenn es sich
nur um geringe Einnahmen handelt?

Es muss doch eine Möglichkeit geben, legal einen Modeljob gegen Entgeld
anzunehmen ohne das man ein Gewerbe anmelden muss.

Wenn es selten geschieht, sollte das kein Problem (ohne Gewerbe) sein.
Wichtigster Partner: Das Finanzamt
Ordentlich den Gewinn ermitteln (Gewinn = Einnahmen-Ausgaben) und in der Steuererklärung angeben.

Nach tel. Rückfrage beim Steuerberater wurde zu einem Gewerbe geraten,

Ja, wäre m. E. richtig, wenn wiederholt und mit Gewinnabsicht.

wobei der Aufwand aber in meinen Augen nicht im Verhältnis steht.

Lies Dich doch mal hier ein: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
Es ist letztlich nicht soo sehr viel Aufwand.

LG

Hi !

Wie so häufig muss man auch in diesem Fall die unterschiedlichen Rechtsgebiete einzeln betrachten. Bisher wurden in der Frage die Bereiche des Gewerberechts (Gewerbeordnung) und des Steuerrecht (Einkommen- und Umsatzsteuer) angesprochen.

Richtig ist die Aussage des Steuerberaters, dass es sich bei den gelegentlichen Einsätzen als Fotomodell im einkommensteuerlichen Sinne um „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ handelt. Dies hat der Bundesfinanzhof bereits bestätigt. Dass solche Tätigkeiten ausgeübt werden, ist daher dem Finanzamt mit dem Fragebogen „steuerliche Anmeldung“ bekanntzugeben.

Folgendes vorweg: im Gewerberecht bin ich lediglich interessierter Laie. Sollten Experten besseres Detailwissen haben, bitte ich gern um Korrektur.
Die Gewerbeordnung sieht nicht vor, dass alles was steuerlich als „Gewerbe“ gilt, genauso auch beim Gewerbeamt angemeldet werden muss. Die GewO hat eine vom Steuerrecht abweichende Systematik, die sich auch aus dem Zweck des Gesetzes ergibt. Die GewO unterscheidet danach grundsätzlich in „stehende Gewerbe“ und „Reisegewerbe“. Da die Modell-Tätigkeiten jeweils an unterschiedlichen Orten erbracht werden, dürfte in dem von dir beschriebenen Umfang ein „stehendes Gewerbe“ nicht in Frage kommen. Aus der Definition des „Reisegewerbes“ (§§ 55 ff GewO) ergibt sich, dass ein Foto-Modell kein Reisegewerbe ausüben kann. Für ein Fotomodell ist daher die Gewerbeanmeldung nach der Gewerbeordnung nicht durchzuführen.

Zum Nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/index.html

BARUL76