Nebeneinkünfte Altersteilzeit

Hallo,

Es ist bekannt, das ein Arbeitnehmer, der in der Freizeitphase der Altersteilzeit ist, bei seinem bisherigen Arbeitgeber nicht weiter beschäftigt sein darf.
Wenn nun ein Nachfolger eingestellt wird, der dringend einer Einarbeitung bedarf und der in der in Altersteilzeit befindliche Vorgänger gebeten wird auf Honorarbasis diese Einarbeitung zu übernehmen, ist das dann irgendwie machbar oder verboten.
Was können die Konsequenzen für den Arbeitnehmer sein?

Gruß
KH