Nebeneinkünfte bei Elterngeldantrag

Hallo,

angenommen eine Mutter arbeitet in einem festen Angestelltenverhältnis und verdient zwölf Monate vor der Niederkunft monatliche ca. 70,00 € nebenbei.
Sollte oder muss Sie diesen Betrag beim Elterngeldantrag mit angegeben?

Danke für Diskussionsbeiträge

Gruß

Blumenschein

In der regel soll man bei antragen, wenn es um geld geht die karten auf den tisch legen…

Das ziehl ist das die person keine verlusst in der potte hatt…

Die person bekommt ja warscheinlich weniger geld im sonderurlaub, also muss dies mit dem elterngeld wieder ausgeglichen werden…

vllt. fallen die 70€ aber auch unter eigenes taschen geld oder so was…

k.a. SRY

Sowas wie vermögen und einkommen… das sind zwei verschiedene paar stiefel ^/^

Gute frage…

Wenn dies eine selbstständige Tätigkeit war oder z.B. ein Minijob, dann ist es mit anzugeben, weil es das Elterngeld erhöht. Ist es z.B. eine Übungsleiter- oder Dozententätigkeit, die unter den Übungsleiterfreibtrag fällt, dann muss es nicht angegeben werden, weil es kein Einkommen ist, was für das Elterngeld gezählt wird.

Mit sowenig Angaben zu den 70 Euro Nebeneinkünften kann man also keine Aussage dazu treffen, wie es im konkreten Fall ist!

Hallo,

Wenn dies eine selbstständige Tätigkeit war oder z.B. ein Minijob, dann ist es mit anzugeben, weil es das Elterngeld erhöht.

Es ist richtig, dass es anzugeben ist. Allerdings würde niemand meckern, wenn man es nicht angibt und dadurch Elterngeld verliert. Es muss sich dadurch jedoch nichtmal das Elterngeld erhöhen, sondern es kann sogar niedriger ausfallen.
Wenn es eine selbstständige Tätigkeit war, dann wird nicht der 12-Monats-Zeitraum vor der Geburt, sondern das Kalenderjahr vor der Geburt herangezogen. In diesem Zeitraum kann dann das Gehalt noch deutlich niedriger gewesen sein, so dass es insgesamt zu einem niedrigerem Elterngeldanspruch kommt. Das ist einer der Fehler beim Elterngeld und ein weiteres Beispiel dafür, dass unsere Sozialsysteme vor allem Nichtstun belohnen.

Grüße