Hallo,
angenommen eine Mutter arbeitet in einem festen Angestelltenverhältnis und verdient zwölf Monate vor der Niederkunft monatliche ca. 70,00 € nebenbei.
Sollte oder muss Sie diesen Betrag beim Elterngeldantrag mit angegeben?
Danke für Diskussionsbeiträge
Gruß
–
Blumenschein