Nebeneinkünfte während Ausbildung

Liebe werweisswas Experten,

nehmen wir an Person X machtderzeit ein Duales Studium (d.h.: Abwechselnd an Dualer Hochschule und im Unternehmen). X bekommt ein Monatliches Einkommen von ca. 850€. Steuern werden davon jeden Monat direkt abgezogen (geplant hat X da nächstes Jahr für das laufende Jahr Werbungskosten gelten zu machen, Fahrt, Bücher, PC usw.).

Nebenbei würde X gerne seine Computer/ Programmierkenntnisse nutzen, um hin und wieder ein paar Euro dazu zu verdienen. Allerdings möchte X, dass alle richtig läuft und er keine Probleme mit dem Finanzamt bekommt.
Man findet nun unzählige Beiträge zum Thema „Rechnung ausstellen als Privatperson“. Soweit X es verstanden hat, darf er Rechnungen ausstellen, aber keine Umsatzsteuer ausweisen.

Gilt dies auch wenn X wie gesagt eine Ausbildung macht und dafür den oben genannten Betrag Brutto verdient?

Wo muss X etwas angeben über seine Nebeneinkünfte?
Wie stark werden diese Versteuert?
Gibt es eine Monats oder Jahresgrenze? Inklusive dem Betrag den X durch die Ausbildung bekommt oder gibt es eine Grenze speziell für die Nebeneinkünfte?

Bin für jede Hilfe dankbar!
Liebe Grüße,
Tom

Hallo,

nehmen wir an Person X machtderzeit ein Duales Studium (d.h.:
Abwechselnd an Dualer Hochschule und im Unternehmen). X bekommt ein Monatliches Einkommen von ca. 850€. Steuern werden davon jeden Monat direkt abgezogen

Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen, wenn da nicht Steurklasse V oder VI gewählt wurde.

(geplant hat X da nächstes Jahr für das laufende Jahr Werbungskosten gelten zu machen, Fahrt, Bücher, PC usw.).

Nebenbei würde X gerne seine Computer/ Programmierkenntnisse nutzen, um hin und wieder ein paar Euro dazu zu verdienen.
Allerdings möchte X, dass alle richtig läuft und er keine Probleme mit dem Finanzamt bekommt.
Man findet nun unzählige Beiträge zum Thema „Rechnung ausstellen als Privatperson“. Soweit X es verstanden hat, darf er Rechnungen ausstellen, aber keine Umsatzsteuer ausweisen.

Jein. Wenn er keine abführen will, dann darf er auch keine ausweisen. Das ist aber auch nur bis zu einer gewissen Umsatzgrenze eine Option. (http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html)

Gilt dies auch wenn X wie gesagt eine Ausbildung macht und dafür den oben genannten Betrag Brutto verdient?

Ja. Umsatzsteuergesetz und Einkommensteuergesetz sind, wie die Namen bereits andeuten, zwei paar Schuhe.

Wo muss X etwas angeben über seine Nebeneinkünfte?

Eventuell dem Arbeitgeber, was aber eine arbeitsrechtliche/vertragliche Frage wäre. Und dann natürlich in der Steuererklärung. Gewerbeanmeldung vielleicht noch.

Wie stark werden diese Versteuert?

Kommt ganz auf das zu versteuernde Gesamteinkommen an. Kann also Null sein und steigt dann langsam aber sicher.

Gibt es eine Monats oder Jahresgrenze?

Ja, es gibt einen Grundfreibetrag von 8.004€, hinzu kommen 1.000€ Werbungskostenpauschale, ggf. 801€ Sparerpauschbetrag. Die Beiträge für die SV gehen vorher auch noch ab.

oder gibt es eine Grenze speziell für die Nebeneinkünfte?

Nee, das wandert alles in einen Topf.

Grüße

ab 2013 ist der Grundfreibetrag € 8.130,–

Hallo,

ab 2013 ist der Grundfreibetrag € 8.130,–

Seit. Stimmt, da habe ich leichtsinnigerweise einfach ins Gesetz geschaut. Ab 2014, worauf sich der UP ja eigentlich bezog, sind es sogar 8.354€.
Bin mir jetzt aber gar nicht sicher, ob das ganz automatisch gilt, oder ob sich die Opposition dafür von ihrer Blockadehaltung im Bundesrat lösen muss. Naja ist ja noch eine Bundestagswahl dieses Jahr :o)

Grüße