Nebeneinkunft versteuern?

Guten Tag,

Person X hat die Möglichkeit als Honorardozentin an einer Rettungsschule einer Hilfsorganisation zu arbeiten. Angedacht wären alle zwei Monate ein Termin. Also wirklich nur wenig.
Ab wie viel muss X den Verdienst versteuern? Und gilt es als selbständig oder nichtselbständig?
Hab was gelesen von einem Freibetrag von 1848 € für Ausbilder etc. Würde das für X gelten?
Dementgegen kämen dieses Jahr noch Ausgaben für den notwendigen Ausbilderschein.
Nehmen wir an (Angaben alle fiktiv), X würde 2300 € in 2010 einnehmen, aber 500 € für den Ausbilderschein ausgeben. Bleiben 1800 € Überschuss. Das wäre dann unter den 1848 € und damit müsste X nichts versteuern?
Hat jemand genau Angaben? Paragraphen etc?

Hallo,

der steuerfreie Betrag für die Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung beträgt 2.100 €. Rechtsgrundlage ist § 3 Nr. 26 EStG.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vergütung als Selbständiger oder Arbeitnehmer bezogen wird. Da die Steuerfreiheit gleichzeitig auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung bedeutet, sind als Arbeitnehmer hiervon auch keine Sozialabgaben zu zahlen.

Werbungskosten können nach der obigen Vorschrift nur angesetzt werden, wenn diese Ausgaben den steuerfreien Betrag übersteigen. Das ist hier nicht der Fall, so dass eine Anrechnung nicht möglich ist.

Zu prüfen wäre aber, ob diese Aufwendungen nicht auch einem anderen ausgeübten Beruf zuzuordnen sind.

Gruß Woko