Hi Kate,
schön Dich zu lesen - long time no see!
Wegen der Steuerbelastung der Autorentätigkeit: Die überschlägige Ermittlung der ungefähren Steuerlast geht am leichtesten, wenn man in einen Lohnsteuerrechner zuerst das Jahresgehalt eingibt und die Lohnsteuerbelastung abliest, dann das Jahresgehalt plus z.B. 2.400 € (= Honorar 2.500 € minus geschätzte Betriebsausgaben 100 €) eingibt und die Lohnsteuerbelastung abliest, dann die Differenz der beiden Lohnsteuerbeträge zieht: Diese Differenz ist etwa die ESt-Belastung, die auf das Honorar entfällt.
2 a): Anlage N, Seite 2, ab Zeile 49 - nicht durch den Begriff „Auswärtstätigkeit“ verwirren lassen, Dienstreisen gehören auch dazu.
2 b): Am leichtesten geht das, wenn man die Steuererklärung mit der kostenlos von Dr. Schäuble zur Verfügung gestellten Software „Elster Formular“ erstellt und übermittelt - dort sind bei den entsprechenden Zeilen überall Möglichkeiten, diese um zusätzliche Posten zu erweitern. Elster Formular hat übrigens auch den Vorteil, dass damit übermittelte Arbeitnehmerveranlagungen nur sehr oberflächlich geprüft werden, so dass man keinen Zirkus mit Rückfragen zu irgendwelchen Belegen hat, sondern das Zeugs in der Regel so veranlagt kriegt, wie man möchte. Im gegebenen Beispiel wäre das auf Papier auch leicht, weil für Arbeitsmittel zwei Zeilen im Formular vorgesehen sind und die Auswärtstätigkeiten eh erst weiter unten kommen. Wenn man auf Papier arbeitet und die Zeilen im Formular nicht ausreichen, gibt man ein separates Blatt dazu, auf dem die einzelnen Positionen ausgeführt und aufaddiert sind, und trägt bloß sie Summe mit dem Text „laut besonderem Blatt“ in das Formular ein.
2 c): Zum selbständigen Nebenjob als Autor gibt es keine Werbungskosten, die heißen da Betriebsausgaben. Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben gleich Gewinn bzw. Einkünfte, die einzige Zahl, die in die Anlage S Zeile 4 reinkommt. Dazu gibt es eine formlos auf einem extra Blatt erstellte Überschussrechnung, auf der die Einnahmen und die Ausgaben im Einzelnen dargestellt sind, z.B:
Betriebseinnahmen 2.500 €
Betriebsausgaben:
Telefon anteilig 35 €
Internetzugang anteilig 15 €
Arbeitsmittel anteilig 27 €
Gewinn aus selbständiger Tätigkeit 2.423 €
Der Steuerpflichtige ist hier frei in den Kriterien, nach denen er seine Aufwendungen der selbständigen und der nichtselbständigen Arbeit zuweist oder sie der privaten Nutzung zuordnet. Sie müssen bloß „objektiv“ und nachvollziehbar sein. Beispiel: Gebühren für ISDN-Anschluss und Flatrate für Voip und Internetzugang werden anhand eines Logbuchs nach Nutzungsdauer z.B. zwei repräsentative Monate lang aufgeteilt, und nach diesem Maßstab erfolgt dann die Aufteilung für alle Folgejahre, bis sich mal was Wesentliches ändert (z.B. Honorarstelle an der Universität von Tianjin, die damit verbunden ist, dass lt. Logbuch 90 % der Internetnutzung für Skype-Verbindungen mit dort verwendet werden).
Wichtig ist bei solchen Aufwendungen, die teils privat veranlasst sind, teils Werbungskosten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und teils Betriebsausgaben zu den Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, dass möglichst wenig davon der nichtselbständigen Arbeit zugeordnet werden, damit sie nicht bei Werbungskosten knapp unter dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr wirkungslos verpuffen. Der Steuerpflichtige hat hier den taktischen Vorteil des Angreifers: Wenn er die Sache sauber, detailliert und mundgerecht aufbereitet darstellt, muss man ihm erstmal nachweisen, dass er das zurechtgebogen hat.
–> Die Einkünfte werden zuerst separat ermittelt, und dort werden Werbungskosten und Betriebsausgaben abgezogen, jeweils bei der einzelnen Einkunftsart. Zusammengeschmissen wird das erst am Ende bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Schöne Grüße
MM