Nebenerwerb als Student

Hallo liebe wer-weiss-was-Gemeinde!
Ich hoffe, dass ich hier mit meinen Fragen richtig bin!

Eine Studentin hat einen neuen Nebenjob, bei dem sie 5 Stunden die Woche als Haushaltshilfe und Kinderbetreuung arbeitet. Nun überlegt sie, wie diese Arbeit anzumelden ist. Ihre Vorgängerin (ebenfalls Studentin) hat das ganze wohl als Gewerbe zum Nebenerwerb gemeldet(hatte noch einen zweiten Putzjob bei anderer Familie, den betroffene Studentin auch machen könnte). Das ganze könnte dann wahrscheinlich unter der Kategorie Kleingewerbe laufen, oder?
Die Alternative dazu wäre eine Anmeldung als Minijob, wobei die Studentin jedoch weniger verdienen würde.

Deshalb wollte ich hier um Rat fragen:
Fällt oben beschriebene Tätigkeit unter die Tätigkeiten zur Gewerbeanmeldung?
Halst man sich sehr viel bürokratische Arbeit mit einem Nebengewerbe auf? (wobei mit einem Kleingwerbe ja eine „große“ Steueraufklärung entfüllt, oder?)
Bringt es sonst irgendwelche Nachteile mit sich?

Vielen Dank schonmal!

Hallo!

Es gibt kein Kleingewerbe. Man ist gewerblich tätig oder man ist es nicht. Dazwischen gibt es nichts.

Wenn man als Person bei einer anderen Person oder Firma putzt ist das ein Arbeitsverhältnis. Nur wenn man mehrere Putzstellen hat kommt eine gewerbliche Tätigkeit in Betracht.

Aus dem rechtsfreien Raum gesprochen: Gewerbe anmelden, Steuererklärung abgeben, Steuer fällt ja vermutlich keine an. Steuerlich ist man dann sauber. Sozialversicherungstechnisch hat der Auftraggeber eine Haftung, weil eigtl. eine Arbeitnehmer-Tätigkeit vorliegt, das heißt im Fall der Fälle bezahlt er bis zu 4 Jahre Sozialversicherungsbeiträge nach.

Gruß

Jörg

Hallo!

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Wenn die betroffene Studentin also monatlich bei der einen Familie 20 Stunden (+ vielleicht ab und zu ein paar Stunden mehr)und bei der anderen 6 Stunden arbeiten würde, wäre es also vom rechtlichen her gesehen legitim, ein Nebengewerbe anzumelden? Womit auch die Familien bzgl. der Sozialversicherung keine Haftung mehr haben, habe ich das richtig verstanden?
Ist die anfallende Steuererklärung für einen Laien sehr kompliziert?
Vielen Dank schon mal, dass sie mir aus meiner Verwirrung helfen…! :smile: