Hallo liebe wer-weiss-was-Gemeinde!
Ich hoffe, dass ich hier mit meinen Fragen richtig bin!
Eine Studentin hat einen neuen Nebenjob, bei dem sie 5 Stunden die Woche als Haushaltshilfe und Kinderbetreuung arbeitet. Nun überlegt sie, wie diese Arbeit anzumelden ist. Ihre Vorgängerin (ebenfalls Studentin) hat das ganze wohl als Gewerbe zum Nebenerwerb gemeldet(hatte noch einen zweiten Putzjob bei anderer Familie, den betroffene Studentin auch machen könnte). Das ganze könnte dann wahrscheinlich unter der Kategorie Kleingewerbe laufen, oder?
Die Alternative dazu wäre eine Anmeldung als Minijob, wobei die Studentin jedoch weniger verdienen würde.
Deshalb wollte ich hier um Rat fragen:
Fällt oben beschriebene Tätigkeit unter die Tätigkeiten zur Gewerbeanmeldung?
Halst man sich sehr viel bürokratische Arbeit mit einem Nebengewerbe auf? (wobei mit einem Kleingwerbe ja eine „große“ Steueraufklärung entfüllt, oder?)
Bringt es sonst irgendwelche Nachteile mit sich?
Vielen Dank schonmal!