Hallo Ally73,
also eine GbR besteht in den meisten Faellen (trotz der missverstanedlichen Langbezeichnung) tatsaechlich nur aus einer Person. Von rechts wegen musst Du nach aussen hin immer mit Deinem burgerlichen Namen und dem Zusatz „GbR“ firmieren, das tun aber sehr viele einfach gar nicht (ich z.B. auch nicht), ohne dass sich im Alltagsgeschaeft jemand daran stoeren wuerde.
Mit „Kunetlernamen“ sind nicht nur tatsaechliche Namensbezeichnungen, sondern z.B. auch Phantasiebezeichnungen, z.B. „Maikaefer“ oder „Orion“ gemeint, aber das sind, wie gesagt, nur inoffizielle Zusatzbezeichnungen, die ueberall (aber eben zusaetzlich) mit aufgefuehrt werden koennen, also im Briefbogen, auf der website, auf der Visitenkarte usw. usf. Aber Du koenntest unter dieser Bezeichnung niemals ein Bankkonto eroeffnen oder eine Steuererklaerung abgeben usw. Das kann manchmal, wie ich aus eigener Erfahrung weiss, zu Verwirrungen fuehren, wenn z.B. ein Kunenstler unter seinem Phantasienamen bekannt und seit langem eingefuehrt ist. Wenn man an diesen Kuenstlernamen aber eine Ueberweisung ausstellt, geht das schief, weil die empfangene Bank diese Ueberweisung zurueckweisen wird.
Trotz der viel strengeren Handhabung dieser Fragen in Deutschland im Vergleich zum umliegenden Ausland koennen die Behoerden aber auch nicht vorschreiben, wie das im einzelnen zu gestalten ist: Die meisten setzen ihr Kuenstler-Logo riesengross auf den Briefbogen und in einer winzigen, kaum lesbaren Schrift die amtliche Bezeichnung z.B. „Christian Wulff GbR“ drunter, damit sind die gesetzlichen Auflagen erfuellt.
Ein Punkt ist auch die postalische Behandlung. Wenn man sich unter den Kuenstlernamen anschreiben lassen will, genuegt ein Zusatzaufkleber am Briefkasten, der Post ist das egal, das ist dann keine juristische, sondern nur eine posttechnische Frage.
Noch Fragen? Dann her damit!
Bernhard