Nebenerwerb anmelden... Malerei

Hallo, ich male seit langem hochwertige Acrylbilder und möchte diese nun offiziell auch im Internet und der Öffentlichkeit anbieten. Ich bin hauptberuflich Angestellte und möchte nur nebenher auch mal ein Bild verkaufen können.

Was muss ich tun? Wo?

Gleichzeitig möchte ich diese Bilder unter einem bestimmten „Firmennamen“ anbieten und eine Homepage dazu erstellen. Wie läuft das mit dem Firmennamen?

Vielen Dank für die Hilfe!

Hallo,

dafür reicht dann eine Gewerbeanmeldung (Bürgerbüro) in Ihrer Gemeinde, bitte beachten, ist beim jetzigen Arbeitgeber mit großer Wahrscheinlichkeit meldepflichtig/zustimmungspflicht.Zur Firma, so lange Sie als Kleingewerbetreibender tätig sind, müssen Sie Ihren Namen verwenden, können aber auch einen Zusatz dazu nehmen z.B. Bilder Mukki Mustermann.
Wenn Sie einen Marktnamen möchten, müssen Sie sich als eingetragener Kaufmann ins Handelsregister eintragen lassen und den Zusatz e.K. führen, mit der Folge, dass für Sie dann nicht nur das BGB greift sondern auch das HGB, ist eine Entscheidung, welche von den Dimensionen abhängt.

Grüße

Al

Liebe Ally73,
wenn Du diese Bilder verkaufen willst, machst Du Dich damit bereits selbststaendig. Eine Gewerbeanmeldung dafuer ist nicht noetig. Du musst diese Einkuenfte aber natuerlich zusatzlich zu Deinem Gehalt dem Finanzamt in der Steuererjklaerung angeben. Wenn Du noch keine gemacht hast (in der Meinung, dass sich das nicht lohnt, was aber in der Regel nie stimmt), dann musst Du spaetestens im Folgejahr eine abgeben. Fuer Dein Gehalt ist die Anlage N zustaendig, fuer die Bilderverkauefe zusaetzlich die Anlage S (und natuerlich noch die anderen ANlagen wie V usw.). Das Finanzamt rechnet beides zusammen und ermittelt die Gesamt-Einkommenssteuer (unter Beruecksichtigung der bereits monatlichen gezahlten Lohnsteuer au Deiner Anstellung).
Als Selbststaendige kannst Du dann abe auch alle moeglichen Betriebskosten fuer den Bilderverkauf von den Einnahmen abziehen. Was und wieviel, ist sehr umfangreich und in einer solchen kurzen Antwort nicht erschoepfend darstellbar.
Als Selbststaendige firmierst Du OFFIZIELL nur unter Deinem buerglichen Namen als GbR. Du kannst aber fuer Werbezwecke, Homepage usw. auch einen Kuenstlernamen annehmen, aber der ist „nicht-amtlich“. In Rechnungen kann dieser Kuenstlername z.B. als Logo auftauchen, muss aber zwingend mit Deinem GbR-Namen (s.o.) ergaenzt werden.

Gruss/Bernhard

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Antwort. Mal angenommen, ich möchte eine Homepage unter dem (fiktiven) Namen Pitzelpatz erstellen und dort die Bilder präsentieren. Und Visitenkarten mit der Adresse/Telefonnummer und einem Logo mit dem Zusatz Pitzelpatz drucken lassen. Wenn das Gewerbe unter Alexandra Mustermann angemeldet ist, müsste dann auf der Visitenkarte „Pitzelpatz Mustermann“ stehen, oder wie ist das gemeint? Muss ich evtl. Käufer eine Rechnung ausstellen?
Danke im Voraus!

Hallo Bernhard,

vielen Dank für die Antwort!

Ich bin jetzt etwas verwirrt, da ich bisher auf dem Stand war, dass eine GbR eine Vereinigung aus mind. zwei natürlichen oder juristischen Personen ist…?

Jetzt mal davon abgesehen: Wenn ich so etwas wie einen Künstlername habe, muss ich den wirklich mit meinem Namen verknüpfen, wenn doch gar keine Gewerbeanmeldung notwendig sein soll? Wenn ich also eine Domain mit dem Namen www.pitzelpatz.xx aktivieren würde, und gleichlautende Visitenkarten haben möchte mit dem „Künstler-/Firmennamen“, müsste ich dann „Pitzelpatz Mustermann“ auf diesen drucken lassen, oder wie?
Danke schon im Voraus!

Hallo,
bei der website können Sie diese unter dem Namen führen, die Angaben zur Person sind dann im Impressum zwingend anzugeben, sonst laufen Sie ggfl. in die Abmahnfalle. Auf der Visitenkarte etc. muss dann stehen „Pitzelplatz Inh. Max Mustermann“ und Ihre „Ladungsfähige Anschrift“.
Grundsätzlich hat jeder Kunde Anspruch darauf, dass eine ihm gegenüber erbrachte Leistung quittiert wird, bis 150 € sieht das Gesetz ab dem 01.01.2007 eine Erleichterung vor, hier muss der Rechnungsbeleg die folgenden Bestandteile haben:Vollständiger Name und Anschrift des Ausstellers,Datum der Rechnung, Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der erbrachten Leistung, Brutto Entgelt in einer Summe und Hinweis auf evtl Steuerbefreiungen, sowie der anzuwendende Steuersatz. Dazu den Leistungsmonat oder der Zusatz Rechnungsdatum=Lieferdatum, wenn Sie diese der Lieferung beifügen.
Die Entscheidung, ob Sie Umsatzsteuer ausweisen oder nicht fällt mit der Gewerbeanmeldung, Sie werden dann vom Finanzamt aufgefordert mitzuteilen, ob Sie zur Umsatzsteuer optieren oder nicht, wenn Sie optieren, haben Sie die Möglichkeit Ihnen berechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen, müssen aber regelmäßig, je nach Umsatz monatlich oder quartalsmäßig, diese anmelden.

Grüße

Al

Hallo Ally73,
also eine GbR besteht in den meisten Faellen (trotz der missverstanedlichen Langbezeichnung) tatsaechlich nur aus einer Person. Von rechts wegen musst Du nach aussen hin immer mit Deinem burgerlichen Namen und dem Zusatz „GbR“ firmieren, das tun aber sehr viele einfach gar nicht (ich z.B. auch nicht), ohne dass sich im Alltagsgeschaeft jemand daran stoeren wuerde.
Mit „Kunetlernamen“ sind nicht nur tatsaechliche Namensbezeichnungen, sondern z.B. auch Phantasiebezeichnungen, z.B. „Maikaefer“ oder „Orion“ gemeint, aber das sind, wie gesagt, nur inoffizielle Zusatzbezeichnungen, die ueberall (aber eben zusaetzlich) mit aufgefuehrt werden koennen, also im Briefbogen, auf der website, auf der Visitenkarte usw. usf. Aber Du koenntest unter dieser Bezeichnung niemals ein Bankkonto eroeffnen oder eine Steuererklaerung abgeben usw. Das kann manchmal, wie ich aus eigener Erfahrung weiss, zu Verwirrungen fuehren, wenn z.B. ein Kunenstler unter seinem Phantasienamen bekannt und seit langem eingefuehrt ist. Wenn man an diesen Kuenstlernamen aber eine Ueberweisung ausstellt, geht das schief, weil die empfangene Bank diese Ueberweisung zurueckweisen wird.

Trotz der viel strengeren Handhabung dieser Fragen in Deutschland im Vergleich zum umliegenden Ausland koennen die Behoerden aber auch nicht vorschreiben, wie das im einzelnen zu gestalten ist: Die meisten setzen ihr Kuenstler-Logo riesengross auf den Briefbogen und in einer winzigen, kaum lesbaren Schrift die amtliche Bezeichnung z.B. „Christian Wulff GbR“ drunter, damit sind die gesetzlichen Auflagen erfuellt.

Ein Punkt ist auch die postalische Behandlung. Wenn man sich unter den Kuenstlernamen anschreiben lassen will, genuegt ein Zusatzaufkleber am Briefkasten, der Post ist das egal, das ist dann keine juristische, sondern nur eine posttechnische Frage.

Noch Fragen? Dann her damit!
Bernhard

Hallo Al,

vielen Dank nochmals!

Eine abschließende Frage noch zurück: Von Bernhard bekam ich die Antwort, dass eine Gewerbeanmeldung nicht nötig ist, aber die Einkünfte natürlich bei meiner normalen Steuererklärung in der Anlage S angeben muss. Und ich automatisch im „Firmen-/Künstlernamen“ das GbR führen muss.
Was stimmt denn nu?

Ach ja, und woher weiß ich, ob ich diesen Künstler-/Firmennamen überhaupt führen darf, z.B. ob er nicht schon vergeben ist? Muss man das irgendwo anmelden?

Herzlichen Dank!

Hallo,

Sie verkaufen nachhaltig und beabsichtigen sicher Gewinn zu erzielen oder?
Wenn Sie das machen=Gewerbeschein
Wenn Sie Künstler sind, können Sie darauf verzichten und Ihre Einnahmen bei der Steuer anmelden.Ihre Aussage, dass Sie das unter einem „Firmennamen“ machen wollen, spricht gegen den Künstler!Der Künstler „firmiert“ unter seinem Namen!
Die Einordnung müssen Sie vornehmen, da ich den Umfang nicht kenne.
Sie können als Einzelperson keine GbR Gründen oder angeben, weil Sie keine sind, diese ist nach BGB für mindestens 2 Personen vorgesehen= Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gesellschaft => 1 Person, Sie hätten dann Einzelfirma anzugeben wenn Gewerbeanmeldung vorliegt oder sonstige, wenn Sie Künstler sind.
Zur Firma/Firmierung, prüfen Sie, ob es in Ihrer Stadt oder Kreis eine Firma mit dem Namen oder dem Namen in Verbindung mit der Tätigkeit gibt, ggfl.beim Bürgerbüro nachfragen. Es wäre ein nicht denkbarer Zufall, wenn Ihre Firma in Verbindung mit Ihrem Namen ein zweites mal existieren würde.

Grüße

Al

Hallo!

Die Frage ist, in welchem Umfang das stattfindet. Erst wenn man eine gewisse Gewinnabsicht unterstellen kann, wäre ggf. eine Anmeldung nötig.
Wenn Dich am Besten am an das „Institut für Freie Berufe“ (http://www.ifb.uni-erlangen.de/). Als Künstler kannst Du dort entsprechend beraten werden.
VG

Als Einzelunternehmer musst Du nur lediglich einen Gewerbeschein beantragen bzw. das Gewerbe beim Ordnungsamt anmelden. Kostet ca. 20 €.

Eine Firma bzw. Firmennamen können nur Gesellschaften bilden - z.B. UG, GmbH, Ag usw., die dann ins Handelsregister eingetragen werden muss.

Beste Grüsse

Ihr aktiv-coach
Jo Vorstadt

Skype: activ.biz
Email: [email protected]

NEU: https://www.edudip.com/academy/erfolg - die ERFOLGS-AKADEMIE für Kleinunternehmen

http://www.activ-go.de - die activ-go-Erfolgsmethode mit Mentaltraining
http://www.strategie.activ-online.de - Basis-Erfolgs-Seminar „Strategie zum Anpacken!“
http://www.aktivberatung.de - professionelle Kompetenz für Unternehmens-Erfolg
http://www.activ-online.de - die quick-and-easy-Beratung
http://www.unternehmer-sprechstunde.de - die kostenfreie Experten-Sprechstunde

Hallo, ich male seit langem hochwertige Acrylbilder und möchte
diese nun offiziell auch im Internet und der Öffentlichkeit
anbieten. Ich bin hauptberuflich Angestellte und möchte nur
nebenher auch mal ein Bild verkaufen können.

Was muss ich tun? Wo?

Gleichzeitig möchte ich diese Bilder unter einem bestimmten
„Firmennamen“ anbieten und eine Homepage dazu erstellen. Wie
läuft das mit dem Firmennamen?

Als Einzelunternehmer musst Du nur lediglich einen Gewerbeschein beantragen bzw. das Gewerbe beim Ordnungsamt anmelden. Kostet ca. 20 €.

Eine Firma bzw. Firmennamen können nur Gesellschaften bilden - z.B. UG, GmbH, AG usw., die dann ins Handelsregister eingetragen werden muss.

Beste Grüsse

Ihr aktiv-coach
Jo Vorstadt

Skype: activ.biz
Email: [email protected]

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Hallo, ich male seit langem hochwertige Acrylbilder und möchte
diese nun offiziell auch im Internet und der Öffentlichkeit
anbieten. Ich bin hauptberuflich Angestellte und möchte nur
nebenher auch mal ein Bild verkaufen können.

Was muss ich tun? Wo?

Gleichzeitig möchte ich diese Bilder unter einem bestimmten
„Firmennamen“ anbieten und eine Homepage dazu erstellen. Wie
läuft das mit dem Firmennamen?

Hallo und sorry, dass ich mich erst jetzt bei Ihnen melde.

Grundsätzlich können Sie im Nebenerwerb sich anmelden, bzw. freiberuflich. Als Künstlerin ist freiberuflich besser. Den Namen können Sie kostenlos auf der Seite des Patentamtes in Stuttgart selber überprüfen. Sie können auch selber noch im Internet recherchieren. So geben Sie den geplanten Namen mal in ein paar Suchmaschinen ein - da werden sie dann fündig oder nicht. Sollte es eine Namensgleichheit geben, so ist es fraglich ob es die gleiche Branche betrifft. Wenn nicht und auch keine Ähnlichkeit, dann dürfte es ok sein. Das aber bitte vorab von einem anwalt überprüfen lassen. Wenn es eine Gleichheit geben sollte, so muss der Name ggf. mit einem Vornamen versehen werden oder die Ergänzung Malerei oder Kunst etc.

Freiberuflich melden Sie dich beim FA an. Gewerblich auf der Gemeinde.

Achten Sie darauf, dass das Kreutz im Nebenerwerb gegeben ist.

Seien Sie aber vorsichtig, denn als Künstler unterliegen sie der KSK der Künstler Sozialkasse. Diese kann bei Ihren Kunden bis zu einem bestimmten Prozentsatz auf den Rechnungsbetrag Geld einfordern. Nachzulesen auf der Homepage der KSK.

Wenn Sie Untersützung benötigen, können Sie sich gern telefonisch melden.

07141/8997845 oder 0151/15135066

MfG Oliver Zott
Zott Consulting bei der KFW als Berater registriert!