Nebenerwerb auf 450 Euro Basis

Hallo,
es gibt folgenden Sachverhalt. Meine Frau ist im Jahr 2004 gestorben. Wir haben ein Mehrfamilienhaus das uns jeweils hälftig gehörte. Kurzum nunmehr gibt es eine Erbengemeinschaft mit meiner Tochter, ich habe 6/7 meine Tochter 1/7. Ich habe keine anderweitigen Einünfte habe und nur die Wittwerrente und die Mieteinnahmen vom Haus.
Meine Frage nunmehr ist, ob ich über die Erbengemeinschaft als Hausmeister auf Euro Basis angestellt werden kann, würde das Finanzamt das als Kosten anerkennen. Die Hausverwaltung und alles was damit zu tun hat wird ja bis auf die Nebenkostenabrechnungen von mir gemacht.
Wenn ja ist das auch Rückwirkend noch für 2015 möglich.
Vielen Dank für die rasche Antwort
Daniel Heim

Jein.

Derjenige, der an der Gemeinschaft beteiligt ist, würde seine „Kosten“ nicht steuermindernd anerkannt bekommen, es sind Privatentnahmen entsprechend seiner Beteiligungsquote, hier also 6/7. Nur 1/7 würde der Witwer als Kosten steuermindernd ansetzen können, seine Tochter 6/7.

Außerdem hat der Witwer das 1/7 als Einnahme, er verdient also noch dazu.

Rückwirkend geht da im Prinzip gar nichts. Wegen dem 1/7 für den Witwer würde ich mir auch keine weiteren Gedanken machen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

super. Vielen Dank für die rasche Hilfe.

Hallo Roland,
zunächst vielen Dank für Deine rasche und ausführliche Antwort.
Wenn ich mich anmelde bringt mir das also nichts. Wie ist es denn, wenn ich z. B. meinen Sohn (oder jemanden anderes) auf 450 Euro Basis für Hausmeistertätigkeiten usw. anmelden würde. Er hat das Erbe damals ausgeschlagen. Ist also kein Eigentümer. Kann er denn von mir als Privatperson angemeldet werden, denn wenn ich als Privatperson ihn anmelde sind die Beiträge ja erheblich günstiger und kann ich die Kosten voll als Aufwand angeben?
Für deine Hilfe im voraus vielen Dank
Daniel