Ich bin normalerweise Rentner wegen Erwerbsunfähigkeit.
Und weil ja Internet Geld kostet, habe ich nun auf meiner Homepage Bannerwerbung und bin Partner von amazon. Das Finanzamt ist dahintergestiegen und hat mich nun gezwungen, ein Gewerbe anzumelden, bwohl die sache wahrscheinlich niemals auch nur kostendeckend werden wird.
Nun habe ich keine blasse Ahnung, wie eine Gewinn- und Verlustrechnung für das Finanzamt aussehen soll. Ich meine, Buchführung kann ich, das habe ich mal gelernt. Notfalls kann ich sogar noch doppelte Buchführung von Hand…
Nur: Was brauche ich fürs Finanzamt? Wie muß das formmäßig aussehen? Muß ich Umsatzsteuer nachweisen und getrennt buchen? (Das wäre ja ein Heidenaufwand) Was brauche ich an belegen für Nachweise? Die Anbieter von Bannerwerbung überweisen ja nur das Geld, was andres als den Kontoauszug gibt es da nicht.
Muß ich nu jede Briefmarkenquittung auch beim Finanzamt einreichen?
Steuerberater ist nicht, dazu fehlt mir das Kleingeld.
sei froh! Wenn Du dauerhaft Verlust machst, hat das FA ein klassisches Eigentor geschossen. Als Kleinunternehmer hast Du die Wahl, ob Du Umsatzsteuer in Rechnung stellst oder nicht. Solltest Du Dich für „Ja“ entscheiden, kannst Du die Vorsteuer (die Steuer, die Du zahlst) von der Mwst (die Steuer, die Du in Rechnung stellst) abziehen. Das dürfte für Dich sogar die günstigere Lösung sein, da Du mehr Ausgaben als Einnahmen hast, d.h. Du hast eine Forderung an das Finanzamt (die Differenz).
Zu den Belegen: Ja, alles sammeln, was in irgendeiner Form mit Deiner Firma zu tun hat. Sei dabei kreativ. Wenn keine anderen Belege vorhanden sind, reicht natürlich ein Kontoauszug. Manche Kosten lassen sich nicht genau belegen (ant. Telefonkosten, etc.), dann mußt Du glaubhaft machen, daß diese Kosten entstanden sind. Du kannst Dir als Unternehmer auch Eigenbelege ausstellen. Du mußt die Quittungen übrigens nicht einreichen, sondern sammeln. Wenn dann irgendwann eine Betriebsprüfung kommt (bei Kleinunternehmen durchschnittlich alle 40(!) Jahre), mußt Du die Belege vorweisen können.
Evtl. wäre es sinnvoll, ein eigenes Konto einzurichten. Erzähl den Bankern aber nichts von einem Geschäftskonto, dann schlagen alleine die Kontoführungsgebühren schon mit 30,- bis 50,- DM monatlich zu Buche.
Zur Abrechnung: Alle Kosten addieren, alle Einnahmen addieren, die Differenz ist Dein Gewinn oder Verlust.
Und zum Abschluß noch eine Literaturempfehlung: 1000 Tips und Tricks für Selbstständige und zur Existenzgründung von Franz Konz.
kein Grund zur Panik. Melde das Gewerbe an. Du führst eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung und fertig. Gleichzeitig sammelst Du Quittungen und Belege, was immer geht. Du berechnest den PC (Abschreibung), anteilige Raumkosten, Büromaterial, Kfz-Kosten… . Personalkosten hast Du ja nicht. Viele dieser Kosten, wenn nicht so gut wie alle, hättest Du auch ohne Gewerbeanmeldung. Personalkosten hast Du nicht, kostendeckend läuft die Sache auch nicht. Dann entsteht ein Umsatzsteuerguthaben, das Dir das Finanzamt regelmäßig überweist.
Die geldgierigen Erbsenzähler vom FA wollen es so, dann tue ihnen doch den Gefallen. Abgesehen vom Aufwand für die Buchhaltung entsteht Dir kein Nachteil, im Gegenteil, es schwappt Bares auf Dein Konto! Die Sache wird ein Knieschuß fürs Finanzamt. Irgendwann in ein paar Jahren merken die das auch. Dann bekommst Du einen Brief, wo Deine Gewinnerzielungsabsicht bestritten wird. Das FA wird dann sagen, das ist kein Gewerbe, sondern Privatvergnügen. Dann hat der Spuk ein Ende und die kleine Geldquelle aus Umsatzsteuerguthaben vertrocknet. Bis dahin nimmst Du mit, was Du kriegen kannst.
Dann bekommst Du einen Brief, wo Deine
Gewinnerzielungsabsicht bestritten wird. Das FA wird dann
sagen, das ist kein Gewerbe, sondern Privatvergnügen. Dann hat
der Spuk ein Ende und die kleine Geldquelle aus
Umsatzsteuerguthaben vertrocknet.
Hat das Finanzamt dann denn nicht die Möglichkeit die Umsatzsteuerbeträge aus den letzten Jahren wieder zurückzufordern?
Hat das Finanzamt dann denn nicht die Möglichkeit die
Umsatzsteuerbeträge aus den letzten Jahren wieder
zurückzufordern?
Hallo Heinz,
solche Gefahr sehe ich nicht, es sei denn, das FA weist nach, daß von Anfang an nur die Absicht bestand, Verluste zu produzieren.
Bei der vorliegenden Konstellation ist das ausgeschlossen. Abgesehen davon ist es ein häufiger Fall, daß über Jahre Anlaufverluste und Ust.-Guthaben auftreten und hinterher das Gewerbe eingestellt wird, weil es nicht zur tragfähigen Existenz führte. Sowas muß das FA hinnehmen.
kleine Anmerkung zum Finanzamt: Die können doch alle Jahre rückgängig machen. Nämlich dann, wenn die Bescheide vorläufig sind. Die Umsatzsteuer ist eh änderbar.
Bei der Einkommensteuer erkennt man das an dem Zusatz: Vorläufig nach §165 AO. In den Erläuterungen steht dann der Hinweis: Vorläufig hinsichtlich der Verluste blablabla Liebhaberei blablabla.
Wenn das drin ist, ist vorsicht geboten.