Hallo,
was muss ich beachten, um rechtlich korrekt nebenberuflich arbeiten zu können. Darf ich z.B. IT-Dienstleistungen erbringen und Rechnungen dafür ausstellen, wenn ich in der Steuererklärung das Formular S zu Nebeneinkünften ausfülle? Oder muss ich eine 2. Lohnsteuerkarte haben? Was muss ich alles machen?
Hallo,
die korrekte vorgehensweise ist:
- arbeitgeber schriftlich um erlaubnis fragen
- mehr als 17.500 umsatz zu erwarten?
- ja: rechnungen mit ust-ausweis (beantragen ust-id)
- nein: ohne ust-ausweis
- antrag gewerbe bei gemeinde
- angabe als nebeneinkünfte
mfg ignaz
super,danke
nee das is wirklich nur ganz wenig, unter 400 euro im monat. arbeitgeber-erlaubnis und angabe als nebeneinkünfte sind klar, muss ich zwingend aber auch ein gewerbe anmelden?
ja, als kleinunternehmer unter 17.500 € umsatz bei der gemeinde.
mfg ignaz