Nebenerwerb, wie funktionierts

Ich darf das Profil meiner Freundin hier nutzen und möchte etwas fragen:

Ich bin Angestellte und möchte versuchen, mir eine Selbständigkeit in Leipzig aufzubauen. Inhalt: Verkauf von Bildern, teil selbst gemalt, spezielle Drucke, Karten, Poster etc. Wie funktioniert es kurz erklärt? Hauptpunkte wären:

  • brauche ich ein Gewerbe
  • wie ist das mit der Umsatzsteuer
  • was muss ich wo anmelden
  • darf ich jeden Namen für mein Büro nehmen
  • kann ich über ebay einfach so alles anbieten ohne
    Umsatzsteuernummer etc.

Kann ich einfach anfangen, mir einen Namen ausdenken für das Büro, anbieten und verkaufen und einfach alles über den Steuerberater abrechnen am Jahresende, oder bekomme ich dann Probleme mit dem Finanzamt.

Bitte keine schwer verständlichen rechtlichen Antworten, so, dass ich das verstehe bitte…

Lieben Dank!

Hallo,

also für die 1. Frage,ja du brauchst ein Gewerbe.
2.Ich nehme an das du als Kleinunternehmen anfängst,also wenn du 17.500€ nicht überschreitest anJährlichem Einkommen,brauchst auch keine Umsatzsteuer zu zahlen.
3. Alles erstmal beim Gewerbeamt anmelden,da müsstest du aber schon wissen wie dein Büro heisst; am besten gleich bei
http://www.dpma.de/index.htm

Dort hast Du auch die Möglichkeit Online nach registrierten Markennamen zu suchen,und checken lassen ob dieser Name auch frei ist…sonst bekommt man Probleme

also soweit ich das noch aus längst vergangenen schulzeiten weiß ist dass so, wenn dein gewerbe nur lokal, bzw. regional betrieben wird, dann musst du auch nur danach schaun obs in deinem örtchen, bzw. in deiner region schon so einen firmennamen gibt.

wenn in deinem firmen-namen dein eigentlicher name steht ist das oben-genannte (fast) ausser kraft gesetzt - also wenn du z.b. ein geschäft eröffnest mit elektro meier und 20 km weiter in nem anderen ort gibts auch nen elektro meier, dann kann der nix dagegen machen… es sei denn du hießest dr.oetker und willst eine konditorei dr. oetker eröffnen - ich glaube das würde nicht gehen, da dieser name weltbekannt und geschützt ist…

also am sichersten fährtst du auf der schiene, wenn du deinen namen in den firmen namen miteinbringst - ansonten schau halt im handelsregister nach - ja nachdem wie du dein geschäft aufziehen willst (örtlich, reginal, weltweit) musste halt auch dementsprechend dich erkundigen obs den namen schon gibt…

4.über Ebay,kannst erstmals anbieten aber als Privat…sobald du am Gewerbeamt dein Gewerbe anmeldest, meldet sich die IHK bei dir,das Finanzamt mit Formular zur ausfüllen über dein geschätze Einnahme - Ausgabe,Miete usw…danach bekommst du eine Umsatzsteuernummer,mit dieser kannst du dann als Gewerbe bei Ebay verkaufen…Ich denke war nicht allzu schwer…

gruß

Daniela

Hallo,

also für die 1. Frage,ja du brauchst ein Gewerbe.
2.Ich nehme an das du als Kleinunternehmen anfängst,also wenn du 17.500€ nicht überschreitest anJährlichem Einkommen,brauchst auch keine Umsatzsteuer zu zahlen.
3. Alles erstmal beim Gewerbeamt anmelden,da müsstest du aber schon wissen wie dein Büro heisst; am besten gleich bei
http://www.dpma.de/index.htm

Dort hast Du auch die Möglichkeit Online nach registrierten Markennamen zu suchen,und checken lassen ob dieser Name auch frei ist…sonst bekommt man Probleme

also soweit ich das noch aus längst vergangenen schulzeiten weiß ist dass so, wenn dein gewerbe nur lokal, bzw. regional betrieben wird, dann musst du auch nur danach schaun obs in deinem örtchen, bzw. in deiner region schon so einen firmennamen gibt.

wenn in deinem firmen-namen dein eigentlicher name steht ist das oben-genannte (fast) ausser kraft gesetzt - also wenn du z.b. ein geschäft eröffnest mit elektro meier und 20 km weiter in nem anderen ort gibts auch nen elektro meier, dann kann der nix dagegen machen… es sei denn du hießest dr.oetker und willst eine konditorei dr. oetker eröffnen - ich glaube das würde nicht gehen, da dieser name weltbekannt und geschützt ist…

also am sichersten fährtst du auf der schiene, wenn du deinen namen in den firmen namen miteinbringst - ansonten schau halt im handelsregister nach - ja nachdem wie du dein geschäft aufziehen willst (örtlich, reginal, weltweit) musste halt auch dementsprechend dich erkundigen obs den namen schon gibt…

4.über Ebay,kannst erstmals anbieten aber als Privat…sobald du am Gewerbeamt dein Gewerbe anmeldest, meldet sich die IHK bei dir,das Finanzamt mit Formular zur ausfüllen über dein geschätze Einnahme - Ausgabe,Miete usw…danach bekommst du eine Umsatzsteuernummer,mit dieser kannst du dann als Gewerbe bei Ebay verkaufen…Ich denke war nicht allzu schwer…

gruß

Daniela

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Hallo Kati,
zunächst muss Dein derzeitiger Arbeitgeber von deiner Nebenbeschäftigung informiert sein und seine Erlaubnis dazu geben, ansonsten kann das ein Kündigungsgrund sein.
Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gemeindeamt, die informieren dann von sich aus das Finanzamt, IHK usw.
Umsatzsteuerpflicht ist nur ab einem größeren Betrag über ca. 17000 EUR p.a. Es kann aber trotzdem interessant sein gleich von Anfang an Umsatzsteuer zu zahlen wg. Erstattung bei Investitionen und anderen Ausgaben.
Gewerbename ist prinzipiell frei wählbar mit Ausnahmeeinschränkungen, sollte jedoch möglichst Dein Geschäfts suggerieren.
Weitere Details & Info`s unter [email protected]
LG
Ottelo

hallo,

für das verkaufen braucht man, wenn es über einen privatverkauf hinausgeht, ein gewerbe und um die usst. kommt man dabei leider nicht herum, auch nicht bei ebay.
anmelden musst du dich beim finanzamt und beim gemeindeamt und das unbedingt vorher.

infos dazu gibts zu hauf im netz, z.b. hier http://www.arbeitsratgeber.com/gewerbe-anmelden-0267… und in diversen existenzgründerforen,
einfach mal googeln.

am besten, du wendest dich ans arbeitsamt wg. evtl. gründerzuschüsse bzw. ans örtliche gründerzentrum.

viele grüße
karin

hallo,
bitte gehe zum wirtschaftsminesterium dort wird man schritt für schritt mit zusammen gehen.

lg