Nebenerwerbslandwirt

Hallo,
habe 5 Pferde seit vielen jahren.
Habe jetzt von der Kirche 5 hektar Grünland gepachtet und die nebenerwerbslandwirtschaft angemeldet.
Die Pacht wird mir verweigert, weil ein Vollerwerbslandwirt mit 4000Ha unterstützungswürdig ist, so die Auskunft der Amt für Landwirtschaft.
Habe alles angemeldet, Finanzamt, Tierseuchenkasse,Berufsgenossenschaft,Nebenerwerbslandwirt beim Amt für Landwirtschaft.
Bis 2006 war ich Nebenerwerbslandwirt in Land Brandenburg mit Pferdezucht, habe sogar Fördermittel bekommen.
Hier im Land Sachsen Anhalt wird das alles nicht anerkannt.
Was muss ich noch machen, damit ich diese 5 hektar Grünland pachten kann.
Für eine artgerechte Pferdehaltung/Zucht benötige ich diese Grünlandfläche.
Bitte um Rat und Hilfe, bin seit über 50 Jahren Pferdebesitzer

Hallo,
wenn ich das richtig verstehe, möchtest du untsrestützt werden und das wird dir Aufgrund der geringen ha verweigert.

Also, ich würde an deiner STelle versuchen, die Kirche mit ins Boot zu nehmen und etwas Förderungswürdiges auf die Beine stellen, zusammen mit der Kirche.

Ich bion ein Freund von auf Neudeutsch Win/Win Situationen. Damit meine ich, die Kirche verpachtet dir das Land, du machst etwas sinnvolles mit der Pferdehaltung, beispielsweise Kindern mit einem Handicap, den Umgang mit Pferden ermöglichen unter deiner Betreuung. Nachschauen wo es für ein solches Programmangebot eine Art „Förderungswürdigkeit“ gibt. Ich könnte mir vorstellen, dass ein solches ANgebot bei Kirche, Gemeinde, Amt und den Menschen gut ankommt und du somit als Pächter (mit einer Idee für das Gemeinwesen, auch das Land bekommen solltest)
Ich hoffe dir damit eine Anrgeung gegeben zu haben.
Mit den Besten Wünschen
Marco

Da kann ich leider nur den Rat geben sich an die Verbraucherzentrale, Wiso vom ZDF oder den RBB mit einer Sendung zum Verbraucherschutz zu wenden.

Ansonsten wird das sicherlich über einen Anwalt teurer werden, da diverse Rechtsgebiete tangiert sind.

Drücke die Daumen !

Grüße aus NRW

Guten Tag,

ich kann hier leider nicht helfen. Hier ist ein Rechtsanwalt von Nöten.
Gruß
Gerhard

Hallo,
leider waeiß ich darüber nichts.
viel erfolg
gruß
michael

Leider kann ich nicht weiterhelfen, weil ich mit den diesbz Bestimmungen nicht bekannt bin.

Liebe Grüsse, und alles Gute
Wolfgang

Leider können wir hier mit klass. Literaturrecherchen nicht helfen. Entscheident sind die Aussagen bzw. die Entscheidungen der zuständigen Landwirtschaftskammer. Und hier werden von Land zu Land unterschiedliche Kriterien angewendet.

Hallo,
habe 5 Pferde seit vielen jahren.
Habe jetzt von der Kirche 5 hektar Grünland gepachtet und die

Hallo,

bin leider kein Jurist, Verwaltungsfachmann oder Landwirt und kann dazu rein gar nichts sagen. Sorry.

Jörg