Nebenerwerbslandwirt, Unfall

Hallo zusammen,

ich hätte mal ne Frage:

Angenommen, jemand wäre Arbeitnehmer in einem Betrieb (Vollzeit), und hätte zuhause noch eine kleine Landwirtschaft, er wäre also ein Nebenerwerbslandwirt.

Was wäre, wenn nun bei Arbeiten in der Landwirtschaft ein Unfall passiert und der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist? Er kann weder in der Landwirtschaft arbeiten noch in dem Betrieb.

Muss der Betrieb, in dem er als Arbeitnehmer tätig ist, für die Dauer von sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten? Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung läge in diesem Fall vor.

Wenn ich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz gehe würde ich sagen ja, denn die Entgeltfortzahlung wäre nur ausgeschlossen wenn den Arbeitnehmer ein Verschulden trifft.

Kann mir jemand mehr dazu sagen?

Vielen Dank.

Hallo zusammen,

Hallo,

Kann mir jemand mehr dazu sagen?

Das ist nicht nötig, da Du Dir Antwort (LFZ muß geleistet werden) und Begründung (EFZG) selbst gegeben hast.

Vielen Dank.

&Tschüß